Verfassung der Kriegsnation Ragnarök

Verfassung der Kriegsnation Ragnarök


Bürgerrechtsklausel der Kriegsnation Ragnarök

Im Sinne der Förderung von Freiheit, Gerechtigkeit und der Stärkung unserer Gemeinschaft, verkündet die Kriegsnation Ragnarök hiermit die folgenden Bürgerrechte. Diese Klausel beschreibt ausführlich die Rechte und Pflichten der Bürger, die Freiheit der Wohnortwahl und die Bedingungen für ein harmonisches Zusammenleben innerhalb unserer Nation.

I. Grundrechte der Bürger

  1. Recht auf Freiheit und Sicherheit:
    • Jeder Bürger hat das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Unrechtmäßige Verhaftung, Inhaftierung oder Vertreibung sind strengstens untersagt.
  2. Recht auf Gleichheit:
    • Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion oder anderer persönlicher Merkmale ist verboten.
  3. Recht auf Meinungsfreiheit:
    • Jeder Bürger hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern, ohne Furcht vor Repressalien. Die Meinungsfreiheit endet dort, wo sie die Rechte und Freiheiten anderer Bürger verletzt.
  4. Recht auf Versammlungsfreiheit:
    • Bürger haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und Vereinigungen zu bilden, um gemeinsame Interessen zu verfolgen.
  5. Recht auf Bildung:
    • Jeder Bürger hat das Recht auf Zugang zu Bildung und Wissen, um seine Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern.
  6. Sonderbefugnisse und Immunitäten:
    • Bürger, die in bestimmte Ränge erhoben wurden, genießen besondere Befugnisse und Immunitäten:
      • Ratsmitglieder: Haben eingeschränkte Immunität vor Strafverfolgung für Handlungen im Rahmen ihrer offiziellen Pflichten, solange keine schwerwiegenden Verbrechen vorliegen. Sie dürfen sich in Ratsangelegenheiten frei bewegen und haben das Recht auf Schutz durch die Kriegsnation.
      • Lehnsherren: Dürfen ihre Lehen autonom verwalten und erhalten Schutz vor ungerechtfertigten Eingriffen. Sie haben das Recht, Land zu vergeben und die Ordnung innerhalb ihrer Lehen aufrechtzuerhalten, unter Beachtung der übergeordneten Gesetze der Kriegsnation.
      • Gründungsmitglieder: Genießen umfassende Immunität vor Strafverfolgung, es sei denn, sie begehen schwerwiegende Verbrechen gegen die Nation. Sie haben besondere Entscheidungsbefugnisse und genießen höchsten Respekt innerhalb der Gemeinschaft.

II. Freiheit der Wohnortwahl

  1. Wahl des Wohnorts:
    • Jeder Bürger der Kriegsnation Ragnarök hat das Recht, seinen Wohnort frei zu wählen. Dies umfasst das Recht, in der Hauptstadt zu bleiben, in ländliche Gebiete zu ziehen oder sich in einem Lehen eines Lehnsherren niederzulassen, sofern dieser es gestattet.
  2. Niederlassung in Lehen:
    • Bürger können sich auf dem Land eines Lehnsherren niederlassen, wenn sie die Erlaubnis des Lehnsherren einholen. Diese Erlaubnis darf nicht willkürlich verweigert werden und muss schriftlich erfolgen.
  3. Rechte der Bewohner in Lehen:
    • Bürger, die sich in einem Lehen niederlassen, behalten ihre vollen Bürgerrechte und dürfen nicht diskriminiert oder ungerecht behandelt werden. Sie haben das Recht auf Schutz und Unterstützung durch den Lehnsherren.
  4. Wohnsitz in der Hauptstadt:
    • Bürger, die in der Hauptstadt bleiben oder dorthin ziehen möchten, haben das Recht auf Zugang zu allen öffentlichen Dienstleistungen und Einrichtungen, die ihnen zur Verfügung stehen.

III. Pflichten der Bürger

  1. Gesetzestreue:
    • Bürger sind verpflichtet, die Gesetze und Regelungen der Kriegsnation Ragnarök zu befolgen. Gesetzesverstöße werden gemäß den festgelegten rechtlichen Verfahren geahndet.
  2. Beitrag zum Gemeinwohl:
    • Jeder Bürger soll nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten zum Wohlstand und zur Verteidigung der Nation beitragen.
  3. Respekt und Toleranz:
    • Bürger sollen sich gegenseitig mit Respekt und Toleranz behandeln, um ein harmonisches und friedliches Zusammenleben zu fördern. Bürger mit höherem Rang sollen als Vorgesetzte betrachtet und angesprochen werden. Anweisungen dieser Vorgesetzten müssen jedoch nur befolgt werden, wenn sie von den entsprechenden Entscheidungsorganen kommen oder der Bürger dafür bevollmächtigt ist. Es ist immer möglich, beim Rat nachzufragen, ob man den Befehlen folgen soll.

IV. Ansprechpartner für Bürgeranliegen

  1. Ratsmitglieder:
    • Die Mitglieder des Rats der Kriegsnation Ragnarök stehen den Bürgern als erste Ansprechpartner zur Verfügung. Sie sind dafür verantwortlich, Anliegen, Beschwerden und Vorschläge der Bürger entgegenzunehmen und diese in den Ratssitzungen zu diskutieren.
  2. Der Innenminister:
    • Der Amtierende Innenminister der Kriegsnation Ragnarök steht den Mitgliedern der Kriegsnation für Interne Fragen bedingt zur Verfügung. Sollte dies Möglich sein so wird dazu geraten entsprechendes Anliegen zuerst einer anderen Instanz oder einem Anderen Amtsträger vorzulegen.
  3. Lehnsherren:
    • In den Lehen fungieren die Lehnsherren als Ansprechpartner für die dort lebenden Bürger. Sie sind verpflichtet, die Anliegen ihrer Bewohner ernst zu nehmen und bei Bedarf an den Rat weiterzuleiten.
  4. Unabhängige Kommission für Bürgerrechte:
    • Diese Kommission, bestehend aus Mitgliedern des Rats und unabhängigen Bürgervertretern, prüft Beschwerden über Verletzungen der Bürgerrechte. Sie ist unabhängig und gewährleistet eine faire Behandlung aller Anliegen.
  5. Instanzen
    • Magistrat für geringfügige Vergehen: Zuständig für Beschwerden und Anklagen bei geringfügigen Verstößen wie Diebstahl, Sachbeschädigung oder öffentliche Unordnung.
    • Hoher Rat für schwere Vergehen: Zuständig für die Behandlung schwerwiegender Verbrechen wie Mord, Verrat und andere schwerwiegende Delikte. Der Hohe Rat kann auch Berufungen gegen Entscheidungen des Magistrats für geringfügige Vergehen annehmen.
    • Wächterrat: Zuständig für die überwachung der Sicherheit und Ordnung innerhalb der Kriegsnation. Erhält Beschwerden über Missbrauch von Macht und Verstöße durch Sicherheitskräfte.

    Oberster Bürgervertreter als Ansprechpartner

    • Direkter Kontakt: Der Oberste Bürgervertreter steht den Bürgern als direkter Ansprechpartner zur Verfügung und stellt sicher, dass dringende Anliegen sofort behandelt werden. Er ist leicht erreichbar und hält regelmäßige Sprechstunden ab.
    • Koordination der Anliegen: Der Oberste Bürgervertreter koordiniert die eingegangenen Anliegen mit den zuständigen Mitgliedern des Unterhauses und sorgt dafür, dass diese effizient und zeitnah bearbeitet werden.
    • Rechenschaftspflicht: Der Oberste Bürgervertreter berichtet regelmäßig über die Art und Anzahl der eingegangenen Anliegen und die getroffenen Maßnahmen. Diese Berichte werden veröffentlicht, um Transparenz zu gewährleisten.

    Normale Bürgervertreter als Ansprechpartner

    • Regionale Verantwortung: Die normalen Bürgervertreter sind für die Anliegen der Bürger in ihren jeweiligen Regionen zuständig. Sie nehmen Beschwerden, Vorschläge und Anliegen entgegen und vertreten diese im Unterhaus.
    • Erreichbarkeit: Jeder Bürgervertreter ist verpflichtet, regelmäßig in seiner Region präsent zu sein und Sprechstunden anzubieten, um den direkten Kontakt zu den Bürgern zu fördern.
    • Berichterstattung: Die Bürgervertreter berichten dem Obersten Bürgervertreter über die eingegangenen Anliegen und die ergriffenen Maßnahmen. Diese Berichte werden zur weiteren Bearbeitung und Veröffentlichung an den Obersten Bürgervertreter weitergeleitet.

    Zusammenarbeit zwischen den Ansprechpartnern

    • Gemeinsame Sitzungen: Der Oberste Bürgervertreter organisiert regelmäßige Sitzungen mit den normalen Bürgervertretern, den Ratsmitgliedern und den Lehnsherren, um die gesammelten Anliegen zu diskutieren und gemeinsame Lösungen zu finden.
    • Koordination mit Instanzen: Bei Beschwerden, die die Zuständigkeit der Instanzen betreffen, koordinieren der Oberste Bürgervertreter und die normalen Bürgervertreter die Weiterleitung und Nachverfolgung der Anliegen.
    • Feedback-Schleifen: Um sicherzustellen, dass die Bürger über den Fortschritt ihrer Anliegen informiert sind, etablieren der Oberste Bürgervertreter und die normalen Bürgervertreter Feedback-Schleifen, durch die die Bürger regelmäßig über den Stand der Bearbeitung informiert werden.

V. Schutz der Bürgerrechte

  1. Unabhängige überprüfung:
    • Beschwerden über Verletzungen der Bürgerrechte werden von der unabhängigen Kommission für Bürgerrechte geprüft. Diese Kommission besteht aus Mitgliedern des Rats und unabhängigen Bürgervertretern.
  2. Recht auf Verteidigung:
    • Bürger, die beschuldigt werden, ihre Pflichten verletzt zu haben, haben das Recht auf eine faire Anhörung und Verteidigung vor einem unabhängigen Gremium.
  3. Entschädigung:
    • Bei nachgewiesenen Verletzungen der Bürgerrechte hat der betroffene Bürger Anspruch auf angemessene Entschädigung.

VI. Schlusswort

Die Bürgerrechtsklausel der Kriegsnation Ragnarök soll die Freiheit, Sicherheit und das Wohl aller Bürger schützen und fördern. Sie ist ein Ausdruck unserer Verpflichtung zu Gerechtigkeit und Gleichheit und stellt sicher, dass alle Bürger in Frieden und Harmonie zusammen leben können. Möge sie dazu beitragen, den Geist der Gemeinschaft und der Ehre in unserer Nation zu bewahren und zu fördern.

§1 Bürgergericht

(1) Zweck und Prinzipien

Das Bürgergericht ist die zentrale Institution der Rechtsprechung in der Kriegsnation Ragnarök. Es dient der Klärung von Streitigkeiten, der Ahndung von Gesetzesverstößen und der Wahrung der Rechte und Pflichten der Bürger. Seine Entscheidungen basieren auf den Prinzipien Gerechtigkeit, Fairness und Unparteilichkeit.

(2) Zusammensetzung des Bürgergerichts

(3) Aufgaben

(4) Verfahren

(5) Unparteilichkeit und Ethik

(6) Rechte der Bürger

(7) Neutralitätsregelung

(8) Sanktionen und Durchsetzung

Strafgesetzbuch der Kriegsnation Ragnarök

Hochverrat

Jeglicher Hochverrat an der Nation oder an ihren Verbündeten wird mit dem unendlichen wiederholten Tod im Gefängnis der Nation bestraft.

Verrat

Jeglicher Verrat an der Nation oder an ihren Verbündeten wird mit dem Tod bestraft.

  • Verrat umfasst:
    • Weitergabe von Bauplänen oder Ressourcenplätzen an andere Gruppen oder Fraktion ohne Autorisierung durch ein Ratsmitglied.
    • Zusammenarbeit mit feindlichen Spielern oder Clans.
    • Sabotage von Verteidigungsanlagen oder gemeinschaftlichen Projekten.
  • Bedingung für Verrat:

    Verrat wird nur dann als solcher betrachtet, wenn er durch mindestens zwei vertrauenswürdige Zeugen belegt oder durch Beweise wie Chatprotokolle nachgewiesen wird. Anzeigen können durch betroffene Spieler oder Augenzeugen beim Rat der Nation eingereicht werden.

Diebstahl

Das Stehlen von Eigentum innerhalb der Nation ist strengstens verboten und wird mit schweren Strafen geahndet, einschließlich Zwangsarbeit oder Verbannung.

  • Schwere des Diebstahls:
    • Stehlen aus dem Lager eines Gründungsmitglieds oder Ratsmitglieds ist ein schweres Verbrechen und wird härter bestraft.
    • Stehlen aus öffentlichen oder gemeinschaftlichen Lagern wird ebenfalls streng geahndet.
    • Stehlen von Level-1-Spielern oder neuen Mitgliedern ist weniger schwerwiegend, aber trotzdem strafbar.
  • Besondere Umstände:
    • Wiederholter Diebstahl wird mit verschärften Strafen geahndet.
    • Diebstahl in Krisenzeiten oder während wichtiger Bauprojekte zieht besonders harte Strafen nach sich.
  • Bedingung für Diebstahl:

    Ein Diebstahl wird nur dann als solcher betrachtet, wenn er zur Anzeige gebracht wird. Anzeigen können durch betroffene Spieler oder Augenzeugen beim Rat der Nation eingereicht werden.

Sabotage

Das absichtliche Zerstören von Infrastruktur oder Eigentum der Nation wird als Sabotage betrachtet und mit harten Strafen geahndet.

  • Formen der Sabotage:
    • Zerstörung von Kommunikationswegen wie Netherportalen oder Wegen.
    • Beschädigung von Energiequellen wie Redstone-Systemen oder Farmen.
    • Sabotage von Verteidigungsanlagen oder Gemeinschaftsbauten.
  • Strafmaße:
    • Je nach Ausmaß des Schadens können die Strafen von langen Gefängnisstrafen im Spiel bis hin zur Verbannung reichen.
    • Wiederholungstäter werden besonders hart bestraft.
  • Bedingung für Sabotage:

    Sabotage wird nur dann als solche betrachtet, wenn der Schaden durch mindestens zwei unabhängige Zeugen oder durch Beweise wie Screenshots nachgewiesen wird. Anzeigen können durch betroffene Spieler oder Augenzeugen beim Rat der Nation eingereicht werden.

Spionage

Das Sammeln und Weitergeben von vertraulichen Informationen an feindliche Nationen oder andere nicht autorisierte Gruppierungen wird als Spionage betrachtet und kann mit dem Tod bestraft werden.

  • Tätigkeiten, die als Spionage gelten:
    • Illegale Beschaffung von geheimen Bauplänen oder Ressourcenorten.
    • Weitergabe von strategischen Informationen an fremde Gruppen oder Clans.
    • Nutzung von Hack-Clients oder Cheats zur Informationsgewinnung.
  • Vorgehensweise bei Verdacht:
    • Geheime Ermittlungen durch vertrauenswürdige Spieler.
    • Strenge überwachung und Analyse verdächtiger Aktivitäten.
    • Bedingung für Spionage:

      Spionage wird nur dann als solche betrachtet, wenn sie durch konkrete Beweise wie Chatprotokolle, Screenshots oder Zeugenaussagen nachgewiesen wird. Anzeigen können durch betroffene Spieler oder Augenzeugen beim Rat der Nation eingereicht werden.

Verletzung der Neutralität

Die Einmischung in Konflikte zwischen anderen Nationen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Regierung ist strengstens untersagt.

  • Beispiele für verbotene Handlungen:
    • Teilnahme an Kriegen oder Schlachten anderer Gruppen ohne Genehmigung.
    • Unterstützung fremder Gruppen durch Ressourcen oder Informationen.
    • Provokative Handlungen, die die Neutralität der Nation gefährden.
  • Konsequenzen:
    • Geldstrafen in Form von In-Game-Währung oder Ressourcen.
    • In schweren Fällen: Gefängnisstrafen im Spiel oder politische Sanktionen wie Ausschluss aus Projekten.
  • Bedingung für Verletzung der Neutralität:

    Verletzungen der Neutralität werden nur dann als solche betrachtet, wenn sie durch Beweise wie Chatprotokolle oder durch mindestens zwei unabhängige Zeugen nachgewiesen werden. Anzeigen können durch betroffene Spieler oder Augenzeugen beim Rat der Nation eingereicht werden.

Diskriminierung

Jegliche Form von Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung ist verboten und wird mit Geldstrafen oder Verbannung geahndet.

  • Arten der Diskriminierung:
    • Benachteiligung von Spielern bei der Vergabe von Bauprojekten oder Ressourcen.
    • öffentliche Verunglimpfung oder Hetze gegen bestimmte Spielergruppen.
    • Verweigerung von Dienstleistungen oder Rechten aufgrund von persönlichen Merkmalen.
  • Maßnahmen gegen Diskriminierung:
    • Aufklärung und Sensibilisierungskampagnen im Spiel.
    • Unterstützung für Opfer von Diskriminierung durch spezielle In-Game-Mechanismen.
    • Strenge überwachung und Ahndung von Diskriminierungsfällen durch den Rat der Nation.
  • Bedingung für Diskriminierung:

    Diskriminierung wird nur dann als solche betrachtet, wenn sie durch konkrete Beweise wie Chatprotokolle, Screenshots oder Zeugenaussagen nachgewiesen wird. Anzeigen können durch betroffene Spieler oder Augenzeugen beim Rat der Nation eingereicht werden.

Steuerhinterziehung

Die absichtliche Vermeidung der Zahlung von Steuern ist streng verboten und wird mit schweren Strafen geahndet.

  • Formen der Steuerhinterziehung:
    • Falsche Angaben zu erzielten Einnahmen.
    • Verschleierung von Handelsgeschäften oder Einnahmequellen.
    • Nichtdeklaration von steuerpflichtigen Transaktionen, z.B. die 5% Handelsgebühren bei Geschäften mit neutralen Fraktionen.
  • Vorgehensweise bei Verdacht:
    • Geheime Ermittlungen durch die Finanzaufsichtsbehörde der Nation.
    • Strenge überwachung und Analyse von Finanztransaktionen und Handelsgeschäften.
  • Strafmaße:
    • Bei erstmaliger Steuerhinterziehung: Geldstrafen in Höhe der hinterzogenen Steuer plus einer zusätzlichen Strafe von 50% der hinterzogenen Summe.
    • Wiederholungstäter: Höhere Geldstrafen, Zwangsarbeit oder Verbannung.
    • In schweren Fällen: Beschlagnahmung von Eigentum und Ressourcen.

Prävention von Schlupflöchern

Um sicherzustellen, dass keine Schlupflöcher ausgenutzt werden, gelten die folgenden allgemeinen Regeln:

  • Alle Beweise müssen verifizierbar und nachvollziehbar sein. Dies schließt Screenshots, Chatprotokolle und Zeugenaussagen ein.
  • Falsche Anschuldigungen werden selbst bestraft, um Missbrauch des Rechtssystems zu verhindern.
  • Entscheidungen über Strafen werden von einem Gremium aus Ratsmitgliedern und erfahrenen Spielern getroffen, um Objektivität zu gewährleisten.
  • Wiederholungstäter werden besonders streng überwacht und härter bestraft, um Wiederholungsdelikte zu vermeiden.
  • Transparenz ist in allen Prozessen oberstes Gebot. Alle Entscheidungen und Beweise müssen dokumentiert und bei Bedarf einsehbar sein.

Demokratische Grundstruktur der Kriegsnation Ragnarök

1 Einreichung von Vorschlägen (Bürger)

Recht zur Einreichung von Vorschlägen

  • Jeder Bürger der Kriegsnation Ragnarök hat das Recht, Vorschläge für neue Gesetze, politische Maßnahmen oder andere relevante Angelegenheiten einzubringen.
  • Vorschläge können Themen wie Infrastrukturprojekte, Ressourcenmanagement, Sicherheitsmaßnahmen, soziale Programme oder wirtschaftliche Strategien betreffen.

Einreichungsprozess

  • Vorschläge sind im Online-Forum oder Discord-Forum einzureichen und müssen dort als Vorschläge gekennzeichnet werden.
  • Ein Vorschlag muss mindestens 5 Abstimmungspunkte erhalten, um in den Abstimmungskanal des Rates übertragen zu werden.

Stimmengewichtung im Forum

  • Mitglieder der Kriegsnation Ragnarök haben eine Stimmengewichtung von 1.
  • Nichtmitglieder bzw. Besucher der Kriegsnation haben eine Stimmengewichtung von 0,3.

2 übertragung in den Abstimmungskanal

übertragung durch Bürger

  • Ein Ratsmitglied ist verantwortlich für die übertragung des Vorschlags in den Abstimmungskanal des Rates, sobald der Vorschlag insgesamt 5 Zustimmungspunkte erhalten hat.
  • Das Ratsmitglied darf den Inhalt des Vorschlags nicht verändern. Der Vorschlag wird so wie eingereicht in den Kanal übertragen.

Einreichung durch Ratsmitglieder

  • Ein Ratsmitglied kann einen Vorschlag direkt im Abstimmungskanal des Rates einbringen, ohne die Anforderungen aus 1. zu erfüllen.
  • Dies ermöglicht es, dass ein Ratsmitglied einen Vorschlag sofort zur Abstimmung stellt, ohne dass der Vorschlag zuvor eine Unterstützung von 5 Mitgliedern benötigt oder in den Vorschlagskanal übertragen werden muss.
  • In diesem Fall werden Punkt 1 und 2 aus 1 (die Stimmengewichtung und die Anzahl der benötigten Zustimmungen) umgangen, da dieses Vorgehen ohne Bürgerbeteiligung erfolgt.

3 Debatten und Abstimmungen im Rat

Vorbereitung der Debatten

  • Vorschläge, die die erforderliche Anzahl an Zustimmungen erhalten haben oder durch ein Ratsmitglied direkt eingebracht wurden, werden im Rat zur Diskussion gestellt.
  • Vor der Debatte sind alle Ratsmitglieder und Bürger über den Vorschlag zu informieren.

Struktur der Debatten

  • Die Debatte beginnt mit einer Präsentation des Vorschlags durch den einreichenden Bürger oder eine benannte Person.
  • Danach haben Ratsmitglieder und Bürger die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ihre Meinungen zu äußern.

Beteiligung der Bürger

  • Bürger können aktiv an den Debatten teilnehmen, sowohl im Text- als auch im Sprachkanal.
  • Bürger können auch anonyme Stellungnahmen einreichen, die in die Debatte einfließen.

Abstimmungen

  • Nach Abschluss der Debatte erfolgt eine Abstimmung über den Vorschlag.
  • Die Abstimmung erfolgt durch eine Wahl im vorgesehenen Kanal unter Rat und Gründungsmitgliedern.

4 Abstimmung und Entscheidung

Mehrheitsprinzip

  • Eine einfache Mehrheit der Stimmen ist erforderlich, um einen Vorschlag anzunehmen.

Stimmengewichtung

  • Innenminister: Bei inneren Angelegenheiten hat der Innenminister eine Gewichtung von 1,5 Stimmen.
  • Aussenminister: Bei kriegs- und diplomatiebezogenen Themen hat der Aussenminister eine Gewichtung von 1,5 Stimmen.
  • Oberster Bürgervertreter: Bei Anliegen der Bürger und Anträgen des Unterhauses hat der Oberste Bürgervertreter eine Gewichtung von 1,5 Stimmen.

Veto-Recht

  • Ein Ratsmitglied kann gegen einen Vorschlag ein Veto einlegen, welches im entsprechenden Thread des Vorschlags begründet werden muss.

Enthaltungen

  • Ratsmitglieder, die innerhalb von 42 Stunden nach Einreichung des Vorschlags nicht abgestimmt haben, gelten als Enthaltungen.

5 Umsetzung der Vorschläge

Umsetzung von Entscheidungen

  • Angenommene Vorschläge werden vom Rat umgesetzt. Ein Zeitplan für die Umsetzung wird erstellt.
  • Die Bürger werden regelmäßig über den Fortschritt der Umsetzung informiert.

Nachverfolgung und Evaluierung

  • Die Auswirkungen der umgesetzten Vorschläge werden regelmäßig evaluiert.
  • Bei Bedarf werden Anpassungen vorgenommen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.

6 Bürgerbeteiligung

Förderung der aktiven Teilnahme

  • Bürger werden aktiv ermutigt, sich an der politischen Gestaltung der Kriegsnation Ragnarök zu beteiligen.
  • Es wird empfohlen, sich vor der Einreichung eines Vorschlags mit der Verfassung der Kriegsnation Ragnarök vertraut zu machen.

Plattformen für den Dialog

  • Bürger haben die Möglichkeit, ihre Meinungen auf verschiedenen Plattformen auszutauschen:
    • Online-Forum
    • Discord-Forum

Justizsystem der Kriegsnation Ragnarök

Gerichtsverfahren: Wenn eine Person wegen eines Verstoßes gegen die Gesetze der Kriegsnation Ragnarök angeklagt wird, wird ein öffentliches Gerichtsverfahren abgehalten. Das Verfahren ist fair, transparent und demokratisch gestaltet, um sicherzustellen, dass die Rechte des Angeklagten respektiert und ein gerechtes Urteil gefällt wird. Während des Verfahrens haben sowohl die Anklage als auch die Verteidigung das Recht, Beweise vorzulegen und Zeugen anzurufen, um ihre Argumente zu unterstützen.

Bürgschaftsregelung: Vor der Verkündung des Urteils hat die verurteilte Person das Recht mindestens zwei Bürger zu finden, die für sie bürgen. Diese Bürgen müssen als vertrauenswürdig und finanziell stabil angesehen werden, um sicherzustellen, dass sie die Verpflichtungen der Bürgschaft erfüllen können. Sie müssen ebenfalls eine Erklärung unterschreiben, in der sie sich verpflichten, die verurteilte Person zu überwachen und sicherzustellen, dass sie sich an die Auflagen des Gerichts hält. Sollte es der verurteilten Person nicht gelingen, ausreichende Bürgen zu finden, wird die festgelegte Strafe vollstreckt. Die Bürgschaftsregelung dient dazu, sicherzustellen, dass die verurteilte Person nach dem Urteilsspruch weiterhin überwacht wird und sich gegebenenfalls einer Rehabilitation unterzieht.

Urteilsverkündung: Das Gericht verkündet das Urteil basierend auf den vorliegenden Beweisen und den Bestimmungen des Gesetzes. Die Urteilsverkündung erfolgt öffentlich und beinhaltet eine Begründung, die die Gründe für das gefällte Urteil erklärt. Die Richter berücksichtigen dabei sowohl die Schwere des Verstoßes als auch die Umstände des Falls, um eine angemessene Strafe zu verhängen.

Vollstreckung der Strafe: Wenn die verurteilte Person Bürgen gefunden hat, wird sie unter der Aufsicht ihrer Bürgen gestellt. Diese sind von nun an dafür verantwortlich, dass der Verurteilte sich an die Auflagen des Gerichts hält und keine weiteren Straftaten begeht. Die Bürgen übernehmen eine aktive Rolle bei der überwachung und Betreuung der verurteilten Person, um sicherzustellen, dass diese sich positiv entwickelt und sich in die Gesellschaft reintegriert. Sollte es erneut zu einer Straftat kommen, können den Bürgen eine Teilschuld zuteil werden, und sie können im schlimmsten Fall ebenfalls mit Sanktionen belegt werden, einschließlich der Möglichkeit der Verbannung. Diese Regelung soll die Bürgen dazu anhalten, ihrer Verantwortung gewissenhaft nachzukommen und die verurteilte Person bei ihrer Rehabilitation zu unterstützen. Sollte die verurteilte Person wieder straffällig werden, trifft die volle Härte des Gesetzes nicht nur sie, sondern auch ihre Bürgen.

Duell gegen ein Ratsmitglied: Ein Angeklagter hat das Recht, ein Duell gegen eines der Mitglieder des Rates der Nation zu fordern, dieses muss die Herausforderung jedoch nicht akzeptieren. Sollte es jedoch zum Kampf kommen und der Angeklagte das Duell gewinnen, werden alle Anklagepunkte fallen gelassen und er wird freigesprochen.

Struktur und Integrität der Kriegsnation Ragnarök

Instanzen

Für jede strafbare Handlung gibt es eine übergeordnete Instanz, die sich primär um die Bearbeitung von Verstößen kümmert, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen (z.B.: Verratskommission).

Vorstandsplätze für Ratsmitglieder

Jedes Ratsmitglied hat das Recht, sich einen der Vorstandsplätze einer Instanz zu eigen zu machen. Dabei kann das Ratsmitglied bis zu zwei weitere Helfer aus dem Bürgerrat benennen, um seine Instanz zu verwalten und seine Pflichten effektiv auszuführen.

Auswahl der Vorstandsplätze

Die Auswahl der Vorstandsplätze kann entweder durch eine interne Abstimmung im Rat oder durch eine öffentliche Abstimmung unter den Bürgern erfolgen, um die am besten geeigneten Kandidaten für die jeweilige Instanzrolle zu bestimmen.

Vermeidung von Korruption

Um Korruption zu vermeiden, werden alle Amtsträger regelmäßig überwacht und müssen eine eidesstattliche Erklärung abgeben, in der sie sich verpflichten, ihre Pflichten integer und im besten Interesse der Nation zu erfüllen. Verstöße gegen diese Erklärung können zu sofortigem Rücktritt und rechtlichen Konsequenzen führen.

Regelung von Misstrauensanträgen

Jeder Bürger hat das Recht, einen Misstrauensantrag gegen einen Amtsträger zu stellen (es sei denn, der betreffende Amtsträger wird durch einen anderen Verfassungsabschnitt geschützt), wenn dieser gegen seine Pflichten verstößt oder das Vertrauen der öffentlichkeit verloren hat. über Misstrauensanträge wird im Rat der Nation abgestimmt, und bei Annahme kann der betreffende Amtsträger abgesetzt und ersetzt werden.

Regelung der Jobrollen

In der Kriegsnation Ragnarök werden spezifische Jobrollen vergeben, die bestimmte Tätigkeiten und Verantwortungen innerhalb der Gemeinschaft festlegen. Die verfügbaren Rollen sind:

  • Krieger
  • Stratege
  • Builder
  • Farmer
  • Architekt

Tätigkeiten der Jobrollen

Krieger

  • Teilnahme an militärischen Operationen und Kämpfen.
  • Schutz und Verteidigung der Nation und ihrer Ressourcen.
  • Unterstützung bei der Ausbildung neuer Rekruten.

Stratege

  • Planung und Koordination militärischer Strategien und Taktiken.
  • Analyse von Feindbewegungen und Entwicklung von Gegenmassnahmen.
  • Beratung des Oberkommandos in taktischen Fragen.

Builder

  • Bau und Instandhaltung von Strukturen und Befestigungen.
  • Unterstützung bei der Erweiterung und Verbesserung der Infrastruktur.
  • Zusammenarbeit mit Architekten zur Umsetzung von Bauprojekten.

Farmer

  • Anbau und Ernte von Nahrungsmitteln und anderen Ressourcen.
  • Generelle Ressourcenbeschaffung jeglicher Art sowie Zusammenarbeiten mit Buildern und Architekten im Felde der Automatisierung
  • Pflege und Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.
  • Sicherstellung der Versorgung der Nation mit lebensnotwendigen Gütern.

Architekt

  • Entwurf und Planung neuer Gebäude und Strukturen.
  • überwachung der Bauprojekte und Sicherstellung der Einhaltung der Pläne.
  • Zusammenarbeit mit Buildern zur Umsetzung von Bauvorhaben.

Verfahren zur Erlangung einer Jobrolle

Antragstellung

Ein Mitglied, das eine bestimmte Jobrolle übernehmen möchte, wendet sich per Discord-Privatnachricht an den Obersten Bürgervertreter der Kriegsnation Ragnarök.

Besprechung

Der Oberste Bürgervertreter bespricht mit dem Antragsteller die gewünschte Jobrolle und die damit verbundenen Pflichten und Erwartungen.

Datenweitergabe

Sobald alle Fragen geklärt und der Entschluss gefasst ist, gibt der Oberste Bürgervertreter die gesammelten Daten an den Innenminister der Nation weiter.

Prüfung und Genehmigung

Der Innenminister prüft die Informationen und gibt im Normalfall grünes Licht für die Vergabe der Rolle.

Veto des Innenministers

Sollte der Innenminister ein Veto einlegen, wird die Vergabe der Jobrolle ausgesetzt. Ein Veto kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, unter anderem:

  • Unzureichende Qualifikationen oder Fähigkeiten des Antragstellers für die gewünschte Rolle.
  • Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Vertrauenswürdigkeit des Antragstellers.
  • Vorhandene Konflikte oder Unstimmigkeiten, die die Erfüllung der Rolle beeinträchtigen könnten.

Der Innenminister ist verpflichtet, dem Antragsteller und dem Obersten Bürgervertreter die Gründe für das Veto mitzuteilen und gegebenenfalls alternative Lösungen oder Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualifikationen vorzuschlagen.

Rollenzuweisung

Nach positiver Prüfung und ohne Veto des Innenministers setzt dieser die Rollen und regelt alle weiteren organisatorischen Angelegenheiten.

Jedes Mitglied der Kriegsnation Ragnarök ist verpflichtet, sich nach Zuweisung einer Jobrolle entsprechend den Anforderungen und Pflichten dieser Rolle zu verhalten und die damit verbundenen Tätigkeiten auszuführen.

Das Amt des Innenministers

Allgemeine Bestimmungen

  1. Amtsbezeichnung und Definition: Der Innenminister der Kriegsnation Ragnarök ist ein hochrangiges Mitglied der Nation, das für die Verwaltung der inneren Angelegenheiten verantwortlich ist.
  2. Amtsdauer: Der Innenminister wird für eine Amtszeit von 6 Jahren ernannt. Eine Wiederernennung ist möglich.
  3. Ernennung und Abberufung: Der Innenminister wird in Absprache mit den Gründungsmitgliedern und dem Obersten Bürgervertreter, der für den Rat der Bürgervertreter spricht und dem politischen Rat der Kriegsnation Ragnarök ernannt und kann durch dieselben auch abberufen werden. Die Ernennung und Abberufung bedürfen der Zustimmung aller genannten Instanzen.

Aufgaben und Pflichten

  1. Verwaltung der inneren Angelegenheiten: Der Innenminister ist für die Organisation und Verwaltung der internen Abläufe der Kriegsnation verantwortlich. Dies umfasst die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Verwaltung von Ressourcen, die Sicherstellung der Einhaltung der Verfassung und die Umsetzung interner Richtlinien.
  2. Jobrollen-Verwaltung: Der Innenminister prüft und genehmigt die Zuweisung von Jobrollen. Er stellt sicher, dass die Mitglieder entsprechend ihren Fähigkeiten und Qualifikationen in passende Rollen eingeteilt werden. Dazu gehören die Rollen Krieger, Stratege, Builder, Farmer und Architekt.
  3. überwachung und Berichterstattung: Der Innenminister überwacht die Ausführung der Pflichten der Mitglieder in ihren jeweiligen Rollen. Er erstellt regelmässig Berichte für den Obersten Bürgervertreter und den Rat, um über die Effizienz und die Fortschritte in den verschiedenen Bereichen zu informieren.
  4. Konfliktlösung: Der Innenminister ist zuständig für die Lösung interner Konflikte. Er dient als Vermittler bei Streitigkeiten innerhalb der Nation und sorgt dafür, dass alle Konflikte fair und effizient gelöst werden, um die Harmonie innerhalb der Nation zu wahren.
  5. Beratung und Unterstützung: Der Innenminister berät den Obersten Bürgervertreter und den Rat in allen Angelegenheiten, die die inneren Abläufe und die Organisation der Kriegsnation betreffen. Er unterstützt bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Verbesserung der internen Strukturen und Prozesse.

Rechte und Befugnisse

  1. Weisungsbefugnis: Der Innenminister hat das Recht, Weisungen zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind. Diese Weisungen müssen im Einklang mit den Interessen der Kriegsnation und den Vorgaben des Obersten Bürgervertreters und des Rates stehen.
  2. Kontrollbefugnis: Der Innenminister hat das Recht, die Tätigkeiten der Mitglieder in ihren jeweiligen Rollen zu kontrollieren. Er kann Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Effektivität ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder ihren Aufgaben ordnungsgemäss nachkommen.
  3. Berufungsrecht: Entscheidungen des Innenministers können durch den Antragsteller beim Rat angefochten werden. Der Rat entscheidet abschliessend über die Berufung und sorgt dafür, dass die Entscheidungen fair und gerecht getroffen werden.

Absetzung und Nachfolge

  1. Absetzung: Der Innenminister kann in Absprache mit den Gründungsmitgliedern und dem Obersten Bürgervertreter, der für den Rat spricht, abgesetzt werden, wenn er seine Pflichten vernachlässigt oder gegen die Interessen der Kriegsnation handelt. Eine Absetzung bedarf der Zustimmung aller genannten Instanzen und muss gut begründet sein.
  2. Nachfolge: Im Falle der Absetzung, des Rücktritts oder des Ausfalls des Innenministers wird ein neuer Innenminister durch den Obersten Bürgervertreter in Absprache mit den Gründungsmitgliedern und dem Rat ernannt. Die Nachfolge muss ebenfalls die Zustimmung aller genannten Instanzen erhalten, um sicherzustellen, dass der neue Innenminister die Anforderungen und Erwartungen der Nation erfüllt.

Das Amt des Außenministers

Allgemeine Bestimmungen

Amtsbezeichnung und Definition: Der Außenminister der Kriegsnation Ragnarök ist ein hochrangiges Mitglied der Nation, das für die Verwaltung der diplomatischen und außenpolitischen Angelegenheiten verantwortlich ist.

Ernennung und Abberufung: Der Außenminister wird in Absprache mit den Gründungsmitgliedern und dem Obersten Bürgervertreter, der für den Rat der Bürgervertreter spricht, sowie dem politischen Rat der Kriegsnation Ragnarök ernannt und kann durch dieselben auch abberufen werden. Die Ernennung und Abberufung bedürfen der Zustimmung aller genannten Instanzen.

Voraussetzungen: Um als Außenminister der Kriegsnation Ragnarök eingesetzt zu werden, muss der Kandidat mindestens Level 3 erreicht haben. Dieses Level stellt sicher, dass der Bewerber über die erforderliche Erfahrung und das notwendige Verständnis der Strukturen und Ziele der Kriegsnation verfügt.

Aufgaben und Pflichten

  • Diplomatische Beziehungen: Der Außenminister ist verantwortlich für die Pflege und den Ausbau diplomatischer Beziehungen zu anderen Nationen, Clans, Allianzen und externen Organisationen. Er repräsentiert die Kriegsnation Ragnarök in allen diplomatischen Verhandlungen und Abkommen.
  • Vertragsverwaltung: Der Außenminister verwaltet bestehende Verträge und Abkommen. Er überwacht deren Einhaltung und sorgt für deren Verlängerung, Anpassung oder Auflösung, falls nötig. Er informiert den Rat regelmäßig über den Status bestehender Abkommen.
  • Vertretung auf internationalen Plattformen: Der Außenminister vertritt die Kriegsnation auf internationalen Plattformen, in Allianzen oder in zwischenstaatlichen Konferenzen. Er stellt sicher, dass die Interessen und Ziele der Nation auf internationaler Ebene gewahrt werden.
  • Konfliktvermeidung: Der Außenminister arbeitet aktiv an der Vermeidung von Konflikten mit externen Parteien. Sollte ein Konflikt dennoch unvermeidbar sein, so obliegt es dem Außenminister, durch Diplomatie mögliche Lösungen zu finden, um Eskalationen zu verhindern.
  • Beratung und Unterstützung: Der Außenminister berät den Obersten Bürgervertreter und den Rat in allen Angelegenheiten, die die außenpolitische Lage betreffen. Er unterstützt bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Stärkung der internationalen Position der Kriegsnation.

Rechte und Befugnisse

  • Weisungsbefugnis: Der Außenminister hat das Recht, Weisungen zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind. Diese Weisungen müssen im Einklang mit den Interessen der Kriegsnation und den Vorgaben des Obersten Bürgervertreters und des Rates stehen.
  • Verhandlungsvollmacht: Der Außenminister besitzt die Vollmacht, im Namen der Kriegsnation Verhandlungen zu führen und Abkommen vorzubereiten. Diese Abkommen bedürfen jedoch der endgültigen Genehmigung durch den Rat und den Obersten Bürgervertreter.
  • Kontrollbefugnis: Der Außenminister hat das Recht, die Einhaltung von außenpolitischen Abkommen zu überwachen. Er kann Maßnahmen vorschlagen oder ergreifen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Nation in internationalen Beziehungen gewahrt bleiben.
  • Berufungsrecht: Entscheidungen des Außenministers können durch den Antragsteller beim Rat angefochten werden. Der Rat entscheidet abschließend über die Berufung und sorgt dafür, dass die Entscheidungen fair und gerecht getroffen werden.

Absetzung und Nachfolge

  • Absetzung: Der Außenminister kann in Absprache mit den Gründungsmitgliedern und dem Obersten Bürgervertreter abgesetzt werden, wenn er seine Pflichten vernachlässigt oder gegen die außenpolitischen Interessen der Kriegsnation handelt. Eine Absetzung bedarf der Zustimmung aller genannten Instanzen und muss gut begründet sein.
  • Nachfolge: Im Falle der Absetzung, des Rücktritts oder des Ausfalls des Außenministers wird ein neuer Außenminister durch den Obersten Bürgervertreter in Absprache mit den Gründungsmitgliedern und dem Rat ernannt. Die Nachfolge muss ebenfalls die Zustimmung aller genannten Instanzen erhalten, um sicherzustellen, dass der neue Außenminister die Anforderungen und Erwartungen der Nation erfüllt.

Charta über die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Level 4

Die Kriegsnation Ragnarök basiert auf den Grundwerten Gerechtigkeit, Einheit und dem Gemeinwohl aller Mitglieder. Die Mitglieder des Level 4 tragen besondere Verantwortung für die Aufrechterhaltung dieser Werte und die ordnungsgemäße Verwaltung der Organisation. Diese Charta regelt ihre Pflichten, Verhaltensweisen sowie die Konsequenzen bei Verstoßen und dient als Leitlinie für alle Mitglieder dieses Levels, um ihre Aufgaben im Interesse der Kriegsnation Ragnarök auszuführen.

1. Definition und Status der Mitglieder des Level 4

Mitglieder des Level 4:

  • Minister: Inhaber von Ämtern wie dem Außenminister, dem Innenminister und andere durch den Regierungsrat geschaffene Ministerien.
  • Oberster Bürgervertreter: Gewählter Vertreter und Vorsitzender des Unterhauses der Bürgervertreter.

Status und Verantwortung:

  • Die Mitglieder des Level 4 gehören zur höchsten Verwaltungsebene der Kriegsnation Ragnarök.
  • Sie tragen durch ihre Entscheidungen und Handlungen maßgeblich zur Stabilität und Weiterentwicklung der Organisation bei.
  • Sie verkörpern die Autorität und Integrität der Kriegsnation und stehen als Vorbilder für alle anderen Mitglieder.

Vertrauensposition:

  • Die Position als Mitglied des Level 4 ist mit einem besonderen Vertrauensvorschuss verbunden. Dieser Vertrauensvorschuss erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit und Loyalität gegenüber der Kriegsnation Ragnarök.

2. Pflichten der Mitglieder des Level 4

  • Unparteiliches Handeln: Entscheidungen und Handlungen dürfen nicht durch persönliche Vorlieben, Abneigungen oder Sympathien beeinflusst werden.
  • Primat des Gemeinwohls: Das Gemeinwohl der Kriegsnation Ragnarök steht stets an erster Stelle.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Die Mitglieder des Level 4 müssen ihre Entscheidungen transparent und nachvollziehbar dokumentieren.
  • Vorbildfunktion: Mitglieder des Level 4 sind Vorbilder für alle anderen Mitglieder der Kriegsnation.
  • Pflicht zur Zusammenarbeit: Die Mitglieder des Level 4 müssen eng und kooperativ zusammenarbeiten, um die Einheit der Organisation zu sichern.

3. Spezifische Verhaltensrichtlinien für Mitglieder des Level 4

  • Bewältigung von Konflikten: Konflikte innerhalb der Organisation sind sachlich und unparteiisch zu moderieren.
  • Entscheidungsfindung: Entscheidungen sind auf Basis von Fakten und unter Berücksichtigung der geltenden Regelwerke zu treffen.
  • Verantwortung bei Fehlern: Fehler sind offen zuzugeben und es ist ihre Pflicht, an der Behebung mitzuarbeiten.
  • Vertraulichkeit: Informationen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangt werden, dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.

4. Konsequenzen bei Pflichtverletzungen

  • Prüfung und Untersuchung: Jeder Verdacht auf eine Verletzung der Pflichten wird durch den Regierungsrat prüft.
  • Sanktionsmöglichkeiten:
    • Verwarnung: Geringfügige Verstöße führen zu einer schriftlichen Verwarnung.
    • Einschränkung der Befugnisse: Bei schwerwiegenden Verstoßen werden Kompetenzen eingeschränkt.
    • Degradierung: Mitglieder können bei grober Verletzung ihres Ranges enthoben werden.
    • Ausschluss aus der Kriegsnation: In extremen Fällen kann das Mitglied aus der Kriegsnation ausgeschlossen werden.
  • Berufungsmöglichkeit: Das betroffene Mitglied hat das Recht, gegen Sanktionen Einspruch einzulegen.

5. Kontroll- und Überwachungsmechanismen

  • Interne Kontrollen: Der Regierungsrat überprüft regelmäßig die Aktivitäten der Mitglieder des Level 4.
  • Berichtspflicht: Die Mitglieder des Level 4 sind verpflichtet, über ihre Tätigkeiten zu berichten und Entscheidungen zu erläutern.
  • Externe Überprüfung: Auf Antrag des Unterhauses kann eine unabhängige Überprüfung der Entscheidungen eines Mitglieds erfolgen.

Aufnahme von Bürgern in den Regierungsrat der Kriegsnation Ragnarök

Bürgerbeteiligung am Rat

Die Aufnahme von Bürgern in den Rat erfolgt auf zwei Arten:

Direkte Wahl durch das Volk

Nominierung durch den Rat

Verbindlichkeit diplomatischer Vereinbarungen und Verpflichtungen

  1. Die Kriegsnation Ragnarök erkennt die absolute Verbindlichkeit aller schriftlich getroffenen Vereinbarungen auf diplomatischer Ebene an. Dies umfasst unter anderem Friedensverträge, Bündnisse, Nichtangriffspakte, Handelsverträge und sonstige Abkommen, die mit anderen Nationen, Gruppen oder Einzelpersonen geschlossen wurden. Diese Vereinbarungen sind von höchster Priorität und genießen innerhalb der Kriegsnation uneingeschränkte Gültigkeit.
  2. Alle Mitglieder der Kriegsnation Ragnarök sind verpflichtet, die Inhalte und Bedingungen solcher diplomatischer Vereinbarungen zu respektieren und in ihrem Handeln zu berücksichtigen. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, sicherzustellen, dass seine Handlungen im Einklang mit den diplomatischen Verpflichtungen der Kriegsnation stehen.
  3. Ein Verstoß gegen diplomatische Vereinbarungen durch ein Mitglied der Kriegsnation wird als schwerwiegender Verstoß gegen die Integrität und das Ansehen der Nation betrachtet. Ein solches Verhalten untergräbt nicht nur die diplomatischen Bemühungen, sondern kann auch das Vertrauen in die Kriegsnation schwächen und zu internationalen Konflikten führen.
  4. Sollte ein Mitglied der Kriegsnation Ragnarök gegen eine schriftlich getroffene diplomatische Vereinbarung verstoßen, so wird dies mit harten Sanktionen geahndet. Diese Sanktionen können abhängig von der Schwere des Verstoßes folgende Maßnahmen umfassen:
    • Abmahnung oder Verwarnung des betreffenden Mitglieds
    • Temporäre Einschränkungen der Rechte und Befugnisse des Mitglieds innerhalb der Kriegsnation
    • Geldstrafen oder andere Wiedergutmachungsmaßnahmen gegenüber der betroffenen Partei
    • Im Falle eines schweren Verstoßes oder wiederholten Fehlverhaltens kann der Ausschluss des Mitglieds aus der Kriegsnation Ragnarök beschlossen werden
  5. Der Rat der Kriegsnation Ragnarök oder ein entsprechendes Gremium ist dafür verantwortlich, Verstöße gegen diplomatische Vereinbarungen zu untersuchen und Sanktionen festzulegen. In jedem Fall wird ein faires Verfahren gewährleistet, bei dem das betreffende Mitglied die Möglichkeit zur Stellungnahme hat.
  6. Die Wahrung des Friedens, der diplomatischen Integrität und des Ansehens der Kriegsnation Ragnarök steht über den individuellen Interessen einzelner Mitglieder. Jeder Verstoß gegen diese Grundsätze wird mit der gebotenen Strenge verfolgt, um die Einheit und die internationalen Beziehungen der Kriegsnation zu schützen.

Anerkennung und Gültigkeit diplomatischer Verträge

  1. Damit ein Vertrag, Abkommen oder eine sonstige diplomatische Vereinbarung als rechtsverbindlich für die Kriegsnation Ragnarök anerkannt wird, bedarf es der Unterschrift des Innenministers. Ohne diese Unterschrift gilt die Vereinbarung lediglich als unverbindliche Zusicherung und entfaltet keine rechtliche Bindung für die Kriegsnation.
  2. Sollte ein Führungsmitglied der Kriegsnation Ragnarök ab Level 4 einen Vertrag oder eine Vereinbarung unterzeichnen, so wird diese Handlung als vorläufige, unverbindliche Absichtserklärung gewertet. Der Vertrag tritt erst dann in Kraft, wenn der Innenminister die Vereinbarung ebenfalls unterzeichnet und diese damit formell bestätigt.
  3. Der Innenminister trägt die Verantwortung, die Inhalte und Konsequenzen der Vereinbarung im Interesse der Kriegsnation zu prüfen und abzuwägen, bevor die endgültige Zustimmung erteilt wird.
  4. Bis zur offiziellen Unterschrift des Innenministers dürfen keine Maßnahmen oder Verpflichtungen aus der Vereinbarung ergriffen oder umgesetzt werden, die die Kriegsnation rechtlich oder diplomatisch binden könnten. Alle Handlungen im Vorfeld der Unterschrift sind als diplomatische Verhandlungen zu betrachten und nicht als bindende Vereinbarungen.
  5. Durch diese Regelung soll die Konsistenz und Verlässlichkeit der diplomatischen Beziehungen der Kriegsnation Ragnarök gewahrt und sichergestellt werden, dass nur gut überlegte und geprüfte Vereinbarungen als rechtlich bindend anerkannt werden.

Anerkennung von Fraktionen und Einpersonen-Parteien auf dem Ragnarök-Discord-Server

1. Rangvergabe und Clannamen

Jede Person, die dem Ragnarök-Discord-Server beitritt, hat das Recht, einen Rang mit dem Namen ihrer Fraktion oder Partei zu erhalten. Dieser Rang kann entweder von der jeweiligen Person oder Fraktion beantragt oder von der Discord-Verwaltung von Ragnarök eigenständig erstellt werden. Die Kriterien zur Rangvergabe können sich je nach Bedarf und Struktur des Servers verändern.

2. Einteilung der Fraktionen

  • Einzelpersonen: 1 bis 2 Mitglieder
  • Kleine Fraktionen: 3 bis 5 Mitglieder
  • Mittlere Fraktionen: 6 bis 15 Mitglieder
  • Große Fraktionen: 16 bis 30+ Mitglieder

2.1 Einteilung von nicht anerkannten Gruppierungen

  • Gruppe: 1 bis 2 Teilnehmende
  • Haufen: 3 bis 5 Teilnehmende
  • Rotte: 6 bis 15 Teilnehmende
  • Horde: 16 bis 30+ Teilnehmende

3. Beantragung von Discord-Channels

Ab einer mittleren Fraktionsgröße (6 Mitglieder) können Fraktionen bis zu zwei eigene Channels auf dem Ragnarök-Discord-Server beantragen. Diese Channels dienen der internen Kommunikation und Organisation der jeweiligen Fraktion. Weitere Channels können im Ausnahmefall beantragt werden, unterliegen jedoch der Prüfung und Genehmigung durch die Discord-Verwaltung.

4. öffentliche Bekanntgabe der Anerkennung

Jede Fraktion, die offiziell auf dem Ragnarök-Discord-Server anerkannt wird, wird im Neuigkeiten-Channel des Servers öffentlich bekannt gegeben. Sollte die Struktur der Fraktion klar erkennbar sein, wird diese Bekanntgabe durch eine übersicht der Führungsstruktur der Fraktion (z. B. Repräsentanten, wichtige Mitglieder) ergänzt.

5. Kurzbeschreibung und Fraktionsstruktur

Fraktionen haben die Möglichkeit, ihre internen Strukturen sowie eine kurze Beschreibung ihrer Ziele, Werte oder besonderen Eigenschaften anzugeben. Diese Informationen werden in einem speziell dafür eingerichteten Channel auf dem Ragnarök-Discord-Server veröffentlicht, um Transparenz und eine bessere Orientierung für andere Mitglieder zu ermöglichen.

6. Vergabeverfahren für Clan-Ränge

Die Vergabe von Clan-Rängen auf dem Ragnarök-Discord-Server obliegt vorrangig dem Innenminister der Kriegsnation Ragnarök. Spieler können sich jedoch auch an den Obersten Bürgervertreter wenden, um ihren Clan-Rang zu erhalten. Der Oberste Bürgervertreter prüft die Angaben und hält anschließend Rücksprache mit dem Innenminister, welcher die Vergabe des Rangs durchführt. Die endgültige Entscheidung liegt dabei stets beim Innenminister.

7. Verantwortung bei Rangänderungen

Sollte ein Mitglied einer Fraktion oder Partei seinen Clan verlassen, ist es die Pflicht des Clan-Owners, die Discord-Verwaltung von Ragnarök darüber zu informieren. Es ist nicht die Aufgabe des Mitglieds, den Rangverlust oder die änderung zu melden. Der Clan-Owner hat unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die Zusammensetzung des Clans ändert oder wenn ein Mitglied aus dem Clan austritt.

8. Automatische Entfernung von Clan-Rängen

Die Discord-Verwaltung von Ragnarök behält sich das Recht vor, eigenständig Clan-Ränge zu entfernen, wenn festgestellt wird, dass ein Mitglied nicht mehr zu dem Clan gehört, dessen Rang es trägt. Diese Maßnahme kann ohne Vorwarnung ergriffen werden, wenn sich nachweislich herausstellt, dass die betreffende Person die Fraktion oder Partei verlassen hat, aber der Clan-Owner die änderung nicht gemeldet hat.

9. Sanktionen bei falschen Angaben

Sollten falsche Angaben zu Clanmitgliedschaften gemacht werden oder sollte der Clan-Owner versäumen, Rangänderungen zeitnah zu melden, behält sich Ragnarök vor, Sanktionen gegen den Clan zu verhängen. Diese können von der Entfernung von Clan-Rängen bis hin zu einer temporären Sperrung von Channel-Rechten reichen.

Unterhaus der Bürgervertreter

Aufgabe und Funktion

Das Unterhaus der Bürgervertreter dient als Kontrollinstanz und als repräsentatives Organ der Bürger, um sicherzustellen, dass der Rat der Nation in den Entscheidungen transparent und im besten Interesse der gesamten Bevölkerung handelt.

Struktur und Zusammensetzung

Kontrolle und Zusammenarbeit

Diese Struktur stellt sicher, dass es eine Möglichkeit gibt, Bürger direkt vom Volk in den Rat zu wählen, und fördert gleichzeitig Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Regierung der Kriegsnation Ragnarök.

Oberster Bürgervertreter

Der Oberste Bürgervertreter wird als Führungsposition innerhalb des Unterhauses der Bürgervertreter geschaffen, um die Koordination und Effektivität der Arbeit des Unterhauses zu verbessern und eine starke Vertretung der Bürgerinteressen zu gewährleisten.

Wahl des Obersten Bürgervertreters

Pflichten des Obersten Bürgervertreters

Absetzung des Obersten Bürgervertreters

Diese Regelungen stellen sicher, dass der Oberste Bürgervertreter als zentrale Figur im Unterhaus fungiert, die Arbeit des Unterhauses koordiniert und eine effektive Vertretung der Bürgerinteressen gewährleistet.

Ratsmitglieder und Beförderungen

Ratsmitglieder

Ragnarök wird von einem Rat aus erfahrenen und angesehenen Mitgliedern geführt. Diese Ratsmitglieder haben das Recht, jemanden in eine höhere Position zu befördern, solange mehr als zwei Ratsmitglieder zustimmen. Jedes Ratsmitglied kann jedoch ein Veto einlegen, um eine Beförderung zu verhindern.

Beförderung von Level 1 zu Level 2

Aufstieg von Level 2 zu Level 3

Um von Level 2 zu Level 3 befördert zu werden, muss ein Mitglied einen Wissenstest mit insgesamt 10 Fragen lösen. Diese Fragen können sich auf die Verfassung der Nation sowie auf die Geschichte der Nation beziehen.

Ablehnung einer Beförderung

jedes Mitglied hat das Recht, eine Beförderung abzulehnen, selbst wenn es die erforderlichen Kriterien erfüllt. In diesem Fall bleibt das Mitglied auf seinem derzeitigen Level, und der Vorschlag wird nicht weiterverfolgt, es sei denn, das Mitglied ändert seine Meinung und reicht den Vorschlag erneut ein.

Degradierung

Die Ratsmitglieder können Mitglieder auch degradieren, wenn sie gegen die Gesetze der Nation verstoßen oder längere Zeit inaktiv sind.

Verleihung von Titeln

Ratsmitglieder haben das Recht, bestimmte Titel, die den verschiedenen Leveln entsprechen, an Mitglieder zu verleihen, um ihre Verdienste und Fähigkeiten anzuerkennen.

Zweigstellenkonzept für die Kriegsnation Ragnarök

1. Grundidee: Zweigstellenmodell

Die Kriegsnation Ragnarök organisiert sich in verschiedenen Spielen und Minecraft-Servern durch Zweigstellen. Diese werden von Verwaltern geführt und bieten sowohl strukturelle Ordnung als auch Anpassungsfähigkeit, um auf die Besonderheiten jedes Spiels oder Servers einzugehen. Jede Zweigstelle agiert unabhängig, aber in enger Verbindung zur Hauptnation.

2. Struktur der Zweigstellen

a. Verwalter (Zweigstellenleiter)

Aufgabe: Der Verwalter leitet die Zweigstelle, organisiert Rekrutierungsaktivitäten, stellt die Verbindung zur Hauptnation sicher und passt die Struktur der Zweigstelle an die Dynamik des jeweiligen Spiels an. Ein Zweigstellenleiter muss mindestens dem Level 2 angehören.

Verantwortungen:

  • Rekrutierung und Verwaltung der Spieler in der Zweigstelle.
  • Organisation von Events, angepasst an die Bedürfnisse der Mitglieder.
  • Regelmäßige Berichte an die Hauptnation, um den Austausch sicherzustellen.

b. Flexibilität im Aufbau

Die Größe und Art der Zweigstelle hängt vom Spiel oder Server ab. Während einige Zweigstellen stark strukturiert sind (z.B. für wettbewerbsorientierte Spiele), können andere eine lockerere Atmosphäre pflegen, um kreativen Spielraum zu ermöglichen.

c. Anpassungsfähige Rollen

Jede Zweigstelle kann je nach Bedarf Offizielle und Moderatoren ernennen, die in der Verwaltung helfen und neue Spieler betreuen.

3. Rekrutierungsstrategie

a. Zielgruppe

Die Rekrutierung richtet sich an verschiedene Spielertypen, von kompetitiven Spielern bis hin zu Casual-Gamern. Wichtig ist, dass neue Mitglieder gut zur Kultur der Kriegsnation passen und bereit sind, sich an der Gemeinschaft zu beteiligen.

b. Methoden zur Rekrutierung

  • In-Game Präsenz:
    • Events und Aktivitäten: Jede Zweigstelle veranstaltet regelmäßig In-Game-Events (PvP, Bauwettbewerbe, Quests), die auf das jeweilige Spiel angepasst sind. Diese Aktivitäten fördern die Rekrutierung durch aktive Präsenz und einladende Atmosphäre.
    • Botschaften und Stützpunkte: Auf populären Servern werden Botschaften oder Stützpunkte errichtet, an denen interessierte Spieler Informationen zur Kriegsnation erhalten und sich direkt bewerben können.
  • Cross-Plattform-Präsenz:
    • Discord-Server: Jede Zweigstelle hat eine eigene Sektion im zentralen Discord-Server der Kriegsnation Ragnarök. Hier können neue Mitglieder einfach beitreten und sich informieren.
    • Social Media und Foren: Aktive Rekrutierung in Foren und Social-Media-Kanälen der jeweiligen Spiele, um die Nation bekannt zu machen und neue Spieler zu erreichen.

c. Flexibilität in der Rekrutierung

  • Unkomplizierte Aufnahmeprozesse: Der Rekrutierungsprozess sollte so gestaltet sein, dass er leicht zugänglich ist. Interessierte Spieler können einfach eine Bewerbung einreichen oder an einem Event teilnehmen, um die Kriegsnation kennenzulernen.
  • Langfristige Integration: Neue Mitglieder durchlaufen eine flexible Eingliederung, in der sie sich an die Kultur und Ziele der Nation gewöhnen. Während einige schnell in Führungsrollen aufsteigen wollen, nehmen sich andere Zeit, um ihre Fähigkeiten zu entwickeln.

4. Verwaltung und Kommunikation

a. Zentrale Koordination

Die Kriegsnation Ragnarök verfügt über eine zentrale Koordinationsstruktur, die den Informationsfluss zwischen den Zweigstellen sicherstellt. Jede Zweigstelle hat regelmäßige Berührungspunkte mit der Hauptnation, um über den Fortschritt der Rekrutierungen und Aktivitäten zu berichten.

b. Flexible Kommunikation

  • Verwaltertreffen: In regelmäßigen Abständen finden Treffen der Verwalter statt, um Ideen auszutauschen und Strategien für die Expansion zu entwickeln. Jede Zweigstelle kann hier ihre Erfahrungen teilen und Feedback geben.

5. Erweiterung auf neue Plattformen

a. Flexible Zweigstellengründung

Wenn ein neues Spiel oder ein Minecraft-Server für eine Zweigstelle infrage kommt, kann ein Verwalter experimentell eingesetzt werden, um die Umgebung zu testen. Sollten sich diese neuen Plattformen als erfolgreich erweisen, wird die Zweigstelle offiziell etabliert und in die Hauptstruktur der Nation integriert.

b. Kooperationen

Um schnell und flexibel zu expandieren, kooperiert die Kriegsnation Ragnarök auch mit anderen Clans oder Gilden, die ähnliche Ziele verfolgen. Diese Kooperationen können zur übernahme kleinerer Gruppen führen, die in die Kriegsnation integriert werden.

6. Erfolgsüberwachung

  • Flexibles Monitoring: Die Leistung jeder Zweigstelle wird durch weiche Ziele überwacht. Dies können die Anzahl neuer Mitglieder, die Aktivität der Mitglieder oder die Teilnahme an Events sein. Wichtig ist, dass jede Zweigstelle ihre Ziele an ihre spezifischen Gegebenheiten anpasst.
  • Feedbackschleifen: Regelmäßiges Feedback von den Verwaltern und Mitgliedern wird genutzt, um das Konzept laufend anzupassen und zu optimieren.

Sonderbestimmungen für Zweigstellen

  • Zusätzliche Regelwerke: Jeder Zweigstellen-Verwalter ist befugt, ein spezifisches Regelwerk für seine Zweigstelle zu erstellen. Dieses Regelwerk dient dazu, besondere Spielmechaniken oder serverbasierte Strukturen zu regeln, die für die jeweilige Zweigstelle relevant sind. Solche Bestimmungen müssen stets im Einklang mit der Verfassung der Kriegsnation Ragnarök stehen.
  • Antrag auf Sonderbestimmungen: Der Verwalter einer Zweigstelle kann beim Innenminister der Kriegsnation Ragnarök einen Antrag auf die Einführung von Sonderbestimmungen stellen. Diese Anträge werden vom Rat der Kriegsnation geprüft und entweder genehmigt oder abgelehnt.
  • Festlegung durch den Rat: Der Rat der Kriegsnation hat das Recht, eigenständig Sonderbestimmungen für jede Zweigstelle zu erlassen, sofern dies als notwendig erachtet wird.
  • Antrag auf Abänderung oder Rücknahme: Der Zweigstellen-Verwalter hat das Recht, bei Unstimmigkeiten bezüglich festgelegter Sonderbestimmungen einen Antrag auf Abänderung oder Rücknahme dieser Bestimmungen entweder an den Rat oder den Innenminister zu stellen.
  • Beispiele für mögliche Sonderbestimmungen: Je nach Spiel oder Server können folgende zusätzliche Regelungen eingeführt werden:
    • Ressourcenverwaltung: Regeln zur Sammlung, Verteilung und Nutzung von Ressourcen, um eine faire und effiziente Nutzung sicherzustellen, besonders in Spielen mit begrenzten Ressourcen (z.B. Minecraft).
    • PVP und Krieg: Festlegung von Bedingungen zur Kriegserklärung, Diplomatie, Fair-Play-Regeln (z.B. Vermeidung von Spawn-Killing) in PvP-orientierten Spielen.
    • Event-Teilnahme: Teilnahmevoraussetzungen für Raids, Events oder Gildenmissionen, inklusive Rollenverteilung und Vorbereitungsregeln in MMORPGs.
    • Verhaltensregeln: Etablierung von Chat-Etikette und respektvollen Kommunikationsstandards in Sprach- und Textkanälen, sowie Protokolle zur Konfliktlösung.
    • Spielzeit und Anwesenheitspflicht: Mindestspielzeiten und Meldepflicht bei längeren Abwesenheiten, um die Aktivität der Mitglieder sicherzustellen.
    • Rangsystem: Einführung eines Rangaufstiegssystems basierend auf Teilnahme, Engagement und Beiträgen zur Zweigstelle, inklusive Sonderrechten für höhere Ränge.
    • Anti-Cheat-Maßnahmen: Klare Regeln und Strafen bei Cheating, Exploits oder Hacks, sowie Prozesse zur Berichterstattung von Verstößen.
    • Langfristige Ziele: Festlegung von langfristigen Gildenzielen, wie der Ausbau von Basen oder die Eroberung von Territorien, mit klaren Beteiligungspflichten für die Mitglieder.
  • Vertragliche Regelungen zur Abgabe von verbindlichen Erklärungen und Versicherungen innerhalb der Kriegsnation Ragnarök

    1. Einführung

    Innerhalb der Kriegsnation Ragnarök besteht die Möglichkeit, dass Mitglieder und die Nation in bestimmten Fällen verbindliche Erklärungen und Versicherungen abgeben, die eine hohe Verbindlichkeit und Verlässlichkeit besitzen. Diese Vereinbarungen stellen sicher, dass getroffene Absprachen rechtsverbindlich sind und die Interessen beider Seiten gewahrt bleiben. Nach der Unterzeichnung können diese Vereinbarungen nur mit der Zustimmung beider Parteien aufgehoben oder geändert werden. Dies sichert das gegenseitige Vertrauen und gewährleistet die Integrität der Nation.

    2. Verbindliche Erklärungen und Versicherungen

    Verbindliche Erklärungen und Versicherungen innerhalb der Kriegsnation Ragnarök sind rechtlich bindende Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien der Kriegsnation und dem Mitglied. Diese Erklärungen stellen eine verpflichtende Zusicherung dar und können in verschiedenen Situationen erforderlich sein, zum Beispiel:

    • Wahrheitsverpflichtung: Das Mitglied verpflichtet sich zur vollständigen Wahrheit. Falsche oder irreführende Angaben sind unter keinen Umständen zulässig.
    • Schriftform und Unterschriften: Die Erklärung muss schriftlich abgefasst und sowohl von einem offiziellen Vertreter der Kriegsnation als auch vom Mitglied eigenhändig unterschrieben werden. Nur so erlangt sie volle rechtliche Verbindlichkeit.
    • Bindung beider Parteien: Die Unterschrift beider Parteien des Mitglieds und der Nation durch einen Repräsentanten ist zwingend erforderlich. Es handelt sich um eine Vereinbarung, die auf gegenseitigem Einverständnis basiert und ohne beidseitige Zustimmung nicht geändert oder aufgehoben werden kann.
    • Verantwortung: Beide Seiten sind für die Einhaltung der Vereinbarung verantwortlich. Sollte eine der Parteien gegen die Erklärung verstoßen, werden disziplinarische Maßnahmen eingeleitet.

    3. Unwiderruflichkeit nach Unterschrift

    Nach der Unterzeichnung einer verbindlichen Erklärung ist die Vereinbarung für beide Parteien bindend und kann nur unter besonderen Bedingungen aufgehoben oder modifiziert werden:

    • Beidseitige Zustimmung: Eine änderung oder Annullierung der Vereinbarung ist nur möglich, wenn sowohl das Mitglied als auch der offizielle Repräsentant der Kriegsnation einer solchen änderung zustimmen. Eine einseitige Auflösung ist unter keinen Umständen erlaubt.
    • Keine Ausnahmen: Weder die Führungsebene der Kriegsnation, noch ihre Gründungsmitglieder oder andere Entscheidungsträger der Nation haben das Recht, eine getroffene und unterzeichnete Vereinbarung einseitig für ungültig zu erklären oder aufzuheben. Diese Unwiderruflichkeit stellt sicher, dass keine Partei willkürliche änderungen durchsetzen kann.
    • Schutz der Verbindlichkeit: Die Regelung schützt beide Seiten davor, dass Vereinbarungen im Nachhinein abgeändert oder aufgehoben werden, ohne dass beide Parteien zustimmen. Selbst unter außergewöhnlichen Umständen bleibt die Vereinbarung bis zur beidseitigen Zustimmung zu einer änderung oder Aufhebung vollständig rechtswirksam.

    4. Anwendungsbereiche der Erklärungen

    Verbindliche Erklärungen können in einer Vielzahl von Situationen erforderlich sein, etwa:

    • Verwaltung und Anträge: Zur Bestätigung der Richtigkeit von Anträgen, Anfragen oder persönlichen Angaben, die an die Führung der Kriegsnation gerichtet werden.
    • Ressourcenverwaltung: Bei der Verwaltung von Ressourcen, Projekten oder finanziellen Mitteln innerhalb der Nation kann eine verbindliche Erklärung verlangt werden, um den ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten.
    • Regelverstöße und Konfliktfälle: Sollte ein Mitglied in einem Streitfall eine Erklärung abgeben müssen, um seine Unschuld zu beweisen oder seine Position darzulegen, ist diese Erklärung bindend und wird bei der Entscheidung des Rates berücksichtigt.

    5. Sanktionen bei Verstößen gegen die Erklärung

    Verstöße gegen eine unterzeichnete Erklärung oder Versicherung ziehen schwerwiegende Konsequenzen nach sich. Sollten sich falsche Angaben herausstellen oder Verpflichtungen nicht eingehalten werden, folgt eine Untersuchung und mögliche Sanktionen:

    • Interne Untersuchung: Eine interne Untersuchung wird eingeleitet, um den Sachverhalt aufzuklären. Das Mitglied wird zur Stellungnahme aufgefordert, und alle relevanten Beweise werden überprüft.
    • Disziplinarmaßnahmen: Abhängig von der Schwere des Verstoßes können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die von schriftlichen Verwarnungen bis hin zum vollständigen Ausschluss des Mitglieds aus der Kriegsnation reichen.
    • Schadensersatzforderungen: Sollte die Nation durch den Verstoß finanziellen oder materiellen Schaden erleiden, kann das Mitglied zum Schadensersatz verpflichtet werden.

    6. Bereitstellung der Erklärungen

    Beide Parteien, sowohl die Kriegsnation als auch das Mitglied, haben das Recht, den Vertragstext der verbindlichen Erklärung vorzubereiten. Der finale Text wird jedoch von beiden Seiten gemeinsam festgelegt und muss vor der Unterzeichnung von beiden Parteien vollständig geprüft und verstanden werden:

    • Mitgliedsseitige Vorschläge: Das Mitglied kann den Text der Erklärung vorbereiten und einreichen, etwa um in einem Konfliktfall eine Versicherung seiner Unschuld abzugeben.
    • Nationsseitige Vorschläge: Die Kriegsnation kann Erklärungen formulieren, etwa zur Bestätigung von Projekten oder zur Einhaltung interner Regeln.
    • Verpflichtende Prüfung: Bevor eine Erklärung unterzeichnet wird, haben beide Parteien das Recht und die Pflicht, den Text gründlich zu prüfen. Nach der Unterschrift kann der Text nur durch beidseitige Zustimmung geändert oder aufgehoben werden.

    7. Schutzmechanismen gegen unrechtmäßige Annullierung

    Ein wesentliches Element dieser Regelung ist der Schutz vor einseitiger oder willkürlicher Annullierung oder änderung der Vereinbarung. Die Kriegsnation Ragnarök stellt sicher, dass niemand, auch nicht die oberste Führungsebene oder Gründungsmitglieder, die Verbindlichkeit der Vereinbarung in Frage stellen kann:

    • Keine Sonderrechte für Führungspersonen: Weder die Gründungsmitglieder, noch die Führungsorgane oder der Rat der Kriegsnation haben das Recht, eine getroffene Vereinbarung ohne die Zustimmung des Mitglieds für ungültig zu erklären. Dies schützt das Mitglied vor Machtmissbrauch und stellt sicher, dass die Nation sich ebenfalls an ihre Verpflichtungen hält.
    • Verbindlichkeit für alle Parteien: Jede unterzeichnete Erklärung ist für beide Parteien bindend, und keine Partei kann sich ohne Zustimmung der anderen aus der Vereinbarung zurückziehen oder diese ändern.

    8. Schlussbestimmungen

    Die Abgabe von verbindlichen Erklärungen innerhalb der Kriegsnation Ragnarök stärkt das gegenseitige Vertrauen zwischen Mitgliedern und der Nation. Die Regeln zur Unwiderruflichkeit und zur Beidseitigkeit der Entscheidungen garantieren, dass alle Vereinbarungen fair und transparent abgewickelt werden. Verstöße gegen diese Vereinbarungen werden streng geahndet, um die Integrität und das reibungslose Funktionieren der Nation zu sichern. Beide Parteien verpflichten sich, die getroffenen Vereinbarungen zu respektieren und zu schützen.

  • Geltungsbereich: Alle festgelegten Sonderbestimmungen dürfen die Verfassung der Kriegsnation Ragnarök in keinem Fall überschreiben oder außer Kraft setzen.
  • Austritt aus der Kriegsnation Ragnarök

    1. Recht auf Austritt

    Jeder Bürger der Kriegsnation Ragnarök hat das unveräußerliche Recht, seinen Austritt aus der Nation zu erklären. Dieses Recht ist Teil der grundlegenden Freiheiten der Bürger und darf nicht eingeschränkt oder verweigert werden.

    2. Verfahren für den Austritt

    • Austrittserklärung: Der Bürger muss seinen Austrittswunsch schriftlich beim Obersten Bürgervertreter einreichen. Die Erklärung muss den vollen Namen des Bürgers, die Staatsbürgerschaft und eine Begründung für den Austritt enthalten (freiwillig).
    • Bearbeitungszeit: Nach Einreichung der Austrittserklärung hat der Oberste Bürgervertreter eine Bearbeitungszeit von maximal 14 Tagen, um die Austrittserklärung zu bestätigen und zu dokumentieren.
    • Dokumentation: Der Austritt wird in einem öffentlichen Register festgehalten, das für alle Bürger zugänglich ist. Dies dient der Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Bürgerbewegungen innerhalb der Nation.

    3. Rechte und Pflichten nach dem Austritt

    • Verlust der Staatsbürgerschaft: Mit dem Austritt verliert der Bürger automatisch sämtliche Rechte und Privilegien, die mit der Staatsbürgerschaft der Kriegsnation Ragnarök verbunden sind, einschließlich des Wahlrechts, des Zugangs zu Bürgerinitiativen und der Nutzung nationaler Ressourcen.
    • Erfüllung bestehender Verpflichtungen: Verpflichtungen, die vor dem Austritt eingegangen wurden (z.B. finanzielle Verbindlichkeiten oder laufende Projekte), müssen erfüllt oder anderweitig geregelt werden, bevor der Austritt endgültig bestätigt wird.
    • Rückkehrrecht: Ein ehemaliger Bürger, der ausgetreten ist, hat das Recht, erneut die Staatsbürgerschaft der Kriegsnation Ragnarök zu beantragen. Der Antrag unterliegt einer überprüfung durch den Rat und muss mindestens 6 Monate nach dem Austritt gestellt werden.

    4. Schutz von Staatsgeheimnissen nach dem Austritt

    • Vertraulichkeitspflicht: Ehemalige Bürger, insbesondere jene, die während ihrer Zeit in der Kriegsnation Zugang zu vertraulichen Informationen oder Staatsgeheimnissen hatten, sind rechtlich verpflichtet, diese Informationen weiterhin geheim zu halten. Diese Pflicht gilt auf unbestimmte Zeit und erlischt nicht mit dem Austritt.
    • Verschwiegenheitsvereinbarung: Vor der endgültigen Bestätigung des Austritts müssen Bürger, die Zugang zu vertraulichen Informationen hatten, eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnen, in der sie sich verpflichten, keine Staatsgeheimnisse oder sensiblen Informationen an Dritte weiterzugeben. Die Nichtunterzeichnung dieser Vereinbarung führt zur Aussetzung des Austrittsprozesses.
    • überwachung und Durchsetzung: Nach dem Austritt wird der ehemalige Bürger, wenn er Zugang zu sensiblen Informationen hatte, für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten überwacht, um sicherzustellen, dass keine Geheimnisse weitergegeben werden. Eine überwachungsinstanz, bestehend aus dem Geheimdienst der Kriegsnation, wird dafür verantwortlich sein.
    • Rechtliche Konsequenzen bei Geheimnisverrat: Sollte ein ehemaliger Bürger nachweislich Staatsgeheimnisse an Dritte weitergeben, drohen harte rechtliche Konsequenzen, einschließlich der strafrechtlichen Verfolgung. Dies kann eine Anklage wegen Hochverrats oder Spionage beinhalten, die nach den Gesetzen der Kriegsnation Ragnarök streng geahndet werden.
    • Internationale Sicherheitsabkommen: Im Falle des Verdachts auf Geheimnisverrat kann die Kriegsnation Ragnarök internationale diplomatische und rechtliche Kanäle nutzen, um den Bürger, auch nach seinem Austritt, zur Verantwortung zu ziehen.

    5. Sonderregelungen

    • Austritt während Krisenzeiten: Während aktiver militärischer Konflikte oder anderer nationaler Krisen kann der Austritt aufgeschoben werden, bis die Krisensituation offiziell beendet ist, um die Stabilität und Sicherheit der Nation zu gewährleisten.
    • Berufung: Sollte es Unstimmigkeiten im Austrittsverfahren geben, hat der Bürger das Recht, eine Berufung beim Obersten Bürgervertreter einzulegen. Die Entscheidung der Berufung erfolgt durch den Rat der Nation innerhalb von 30 Tagen.

    Discord Regelwerk der Kriegsnation Ragnarök


    §1 Grundlegende Prinzipien

    1. Respekt und Würde

    • 1.1 Jedes Mitglied der Kriegsnation Ragnarök ist verpflichtet, andere Mitglieder mit Respekt und Würde zu behandeln. Diskriminierung, Mobbing, Hassrede oder jegliche Form von persönlicher Beleidigung wird nicht geduldet.
    • 1.2 Konstruktive Kritik ist erlaubt und erwünscht, jedoch müssen persönliche Angriffe unbedingt vermieden werden.

    2. Verhalten und Kommunikation

    • 2.1 Die Kommunikation in allen Text und Sprachkanälen muss stets respektvoll und sachlich sein.
    • 2.2 Der Missbrauch von Ping-Funktionen, Spamming (in Gif oder Text form) oder das Flooden von Nachrichten ist verboten.
    • 2.3 Das Teilen von unangemessenen oder extremen Inhalten, insbesondere NSFW (Not Safe For Work) Material, ist untersagt.

    §2 Hierarchie und Weisungsgebundenheit

    1. Rangstruktur

    • 1.1 Die Kriegsnation Ragnarök ist in fünf Rangstufen gegliedert:
      • Besucher: Besucher also Personen die nicht zur Kriegsnation gehüren sind gegenüber Level 2 Mitgliedern weisungsgebunden
      • Level 1: Neue Mitglieder, die in der Hierarchie den niedrigsten Rang einnehmen.
      • Level 2: Mitglieder, die nach gewisser Zeit und Aktivität befördert wurden; ab dieser Stufe sind Besucher des Discord-Servers diesen Mitgliedern weisungsgebunden.
      • Level 3: Erfahrene Mitglieder mit erweiterten Rechten; Level 1 und Level 2 Mitglieder sind diesen weisungsgebunden.
      • Level 4: Offiziere oder Veteranen; sie haben die Autorität, Level 3 und darunterliegende Mitglieder zu führen.
      • Level 5: Führungsstab, sie geben die strategische Richtung vor und haben Weisungsbefugnis über alle anderen Level.

    2. Weisungsgebundenheit

    • 2.1 Mitglieder von Level 1 sind verpflichtet, Anweisungen von Level 3 oder höheren Mitgliedern zu befolgen.
    • 2.2 Besucher, die nicht zur Kriegsnation gehören, sind ab Level 2 Mitgliedern weisungsgebunden und müssen deren Anweisungen befolgen.
    • 2.3 Level 3 Mitglieder sind den Anweisungen von Level 4 Mitgliedern unterworfen.
    • 2.4 Level 4 Mitglieder sind weisungsgebunden gegenüber Level 5, welche die höchsten Befugnisse besitzen.

    3. Weisungsrecht und Verantwortung

    • 3.1 Jedes Mitglied, das weisungsbefugt ist, muss sicherstellen, dass seine Anweisungen klar und sachlich formuliert sind.
    • 3.2 Missbrauch von Weisungsbefugnissen wird streng geahndet und kann zu einer Degradierung oder dem Ausschluss aus dem Server führen.

    §3 Verhalten im Chat und auf dem Server

    1. Themenbezogene Kommunikation

    • 1.1 Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich an die themenspezifischen Kanäle zu halten und Beiträge in den dafür vorgesehenen Kanälen zu posten.
    • 1.2 Off-Topic Diskussionen sind in dafür vorgesehenen Kanälen gestattet, sollten jedoch die Hauptthemen nicht stören.
    • 1.3 Im No-Rules-Chat gelten keine Regeln (die Einzige Ausnahme stellt doxing da)

    2. Verbotene Inhalte

    • 2.1 Es ist verboten, Inhalte zu teilen, die gegen die Discord-Nutzungsrichtlinien oder lokale Gesetze verstoßen.
    • 2.2 Insbesondere das Posten von illegalen, urheberrechtlich geschützten oder extremen Inhalten ist streng untersagt.

    3. Diskussionen über Politik und Religion

    • 3.1 Diskussionen über reale politische oder religiöse Themen sind zu vermeiden, um unnötige Konflikte zu verhindern.

    §4 Umgang mit Konflikten und Streitigkeiten

    1. Konfliktmanagement

    • 1.1 Konflikte zwischen Mitgliedern sollten nach Möglichkeit privat geklärt werden. Öffentliche Auseinandersetzungen sind zu vermeiden.
    • 1.2 Bei unlösbaren Konflikten ist ein Moderator oder ein Mitglied der höheren Ränge (Level 4 oder 5) hinzuzuziehen.

    2. Schlichtung durch Moderation

    • 2.1 Moderatoren oder höher gestellte Mitglieder haben das Recht, in Konflikte einzugreifen und Lösungen vorzuschlagen.
    • 2.2 Entscheidungen der Moderation sind zu respektieren und Folge zu leisten.

    3. Sanktionen bei Konfliktverstößen

    • 3.1 Racheakte, Drohungen oder Mobbing im Zusammenhang mit Konflikten führen zu sofortigen Sanktionen, einschließlich temporärer Sperren oder Ausschluss.

    §5 Beiträge und Inhaltsnutzung

    1. Urheberrecht und Lizenzierung

    • 1.1 Mitglieder sind verpflichtet, beim Teilen von Inhalten sicherzustellen, dass diese nicht urheberrechtlich geschützt oder illegal sind.
    • 1.2 Bei geteilten Inhalten muss die Quelle oder der Urheber angegeben werden, sofern dies erforderlich ist.

    2. Werbung und Eigenpromotion

    • 2.1 Werbung für externe Server, Produkte oder Dienstleistungen ist nur nach Genehmigung durch ein Mitglied von Level 5 gestattet.
    • 2.2 Eigenpromotion ist in speziell dafür vorgesehenen Kanälen erlaubt, sollte jedoch nicht überhandnehmen.

    §6 Teilnahme an Events und Aktivitäten

    1. Verpflichtung zur Teilnahme

    • 1.1 Mitglieder sind angehalten, aktiv an Clan-Events und -Aktivitäten teilzunehmen. Abwesenheiten sollten rechtzeitig gemeldet werden.
    • 1.2 Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen kann zur Degradierung oder zum Ausschluss führen.

    2. Verhalten während Events

    • 2.1 Während Events sind die Anweisungen der Veranstalter und höheren Mitglieder (Level 4 oder 5) strikt zu befolgen.
    • 2.2 Unangemessenes Verhalten während eines Events wird nicht toleriert und kann zu sofortigen Sanktionen führen.

    §7 Namensgebung und Profilbilder

    1. Angemessene Namenswahl

    • 1.1 Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Benutzernamen zu wählen, der nicht anstößig, diskriminierend oder beleidigend ist.
    • 1.2 Admins behalten sich das Recht vor, unangemessene Namen zu ändern oder Mitglieder zu verwarnen.

    2. Profilbilder

    • 2.1 Profilbilder müssen den allgemeinen Verhaltensregeln entsprechen und dürfen keine anstößigen oder extremen Inhalte zeigen.
    • 2.2 Verstöße gegen diese Regel führen zur Aufforderung, das Bild zu ändern, oder bei wiederholten Verstößen zur Sanktionierung.

    §8 Datenschutz und Sicherheit

    1. Schutz persönlicher Daten

    • 1.1 Das Teilen persönlicher Informationen, wie Telefonnummern, Adressen oder Passwörter, ist untersagt und wird aus Sicherheitsgründen nicht empfohlen.
    • 1.2 Mitglieder müssen die Privatsphäre anderer respektieren und dürfen keine vertraulichen Informationen ohne Zustimmung weitergeben.

    2. Schutz vor Missbrauch

    • 2.1 Verdächtiges Verhalten oder versuchter Missbrauch von persönlichen Daten sollte unverzüglich einem Mitglied von Level 4 oder 5 gemeldet werden.

    §9 Sanktionen und Strafmaßnahmen

    1. Verwarnungen und Sanktionen

    • 1.1 Bei Verstößen gegen die Regeln können Mitglieder verwarnt, temporär gesperrt oder dauerhaft vom Server ausgeschlossen werden.
    • 1.2 Sanktionen werden nach Schwere des Vergehens und dem bisherigen Verhalten des Mitglieds bemessen.

    2. Degradierung und Ausschluss

    • 2.1 Wiederholte Verstöße oder schwerwiegende Regelbrüche können zur Degradierung innerhalb der Rangstufen führen.
    • 2.2 Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann ein sofortiger Ausschluss aus dem Server erfolgen.

    §10 Änderungen am Regelwerk

    1. Anpassungen und Bekanntgabe

    • 1.1 Das Regelwerk kann durch die Level 5 Mitglieder jederzeit geändert oder angepasst werden.
    • 1.2 Änderungen werden im Ankündigungskanal bekanntgegeben und treten mit der Veröffentlichung in Kraft.

    2. Mitgliederpflicht

    • 2.1 Es liegt in der Verantwortung jedes Mitglieds, sich über Änderungen des Regelwerks zu informieren.
    • 2.2 Unwissenheit über eine Regeländerung entbindet nicht von der Pflicht, diese zu befolgen.

    Sonderbefugnisse zur Moderation und Vollstreckung

    Sonderbefugnisse für Discord-Moderatoren

      1.1. Mitglieder der Kriegsnation Ragnarök können durch den Innenminister oder einen von ihm autorisierten Vertreter mit Sonderbefugnissen zur Moderation und Vollstreckung auf dem offiziellen Discord-Server der Kriegsnation Ragnarök ausgestattet werden.

      1.2. Diese Befugnisse sind ausschließlich dazu bestimmt, die Einhaltung der Verfassung und des Discord-Regelwerks sicherzustellen sowie die Ordnung und Sicherheit auf dem Discord-Server zu gewährleisten.

      1.3. Es dürfen nur Time-Outs ausgesprochen werden.

      1.4. Die maximale Strafdauer beträgt einen Monat.

    Auswahlkriterien und Einschränkungen

      2.1. Zur Vergabe von Sonderbefugnissen kommen nur Mitglieder in Frage, die mindestens den Status Level 2 auf dem Discord-Server der Kriegsnation besitzen.

      2.2. Bewerber für diese Befugnisse müssen über eine nachweislich vorbildliche Verhaltensweise und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein verfügen.

      2.3. Die Sonderbefugnisse sind auf moderative Tätigkeiten (Time-Outs) beschränkt und dürfen nicht zur persönlichen Bereicherung oder zur Bevorzugung einzelner Parteien verwendet werden.

    Verantwortlichkeit und Kontrolle

      3.1. Moderatoren mit Sonderbefugnissen unterstehen der Aufsicht des Innenministers und des Rats der Kriegsnation Ragnarök.

      3.2. Jede Ausübung von Sonderbefugnissen muss dokumentiert und auf Anfrage durch den Innenminister oder den Rat begründet werden. Es müssen dabei Beweise für die Ausübung abrufbar sein.

      3.3. Missbrauch der Sonderbefugnisse wird mit Disziplinarmaßnahmen geahndet, die bis zur dauerhaften Aberkennung des Rangs oder dem Ausschluss aus der Kriegsnation führen können.

    Widerruf und Überprüfung

      4.1. Die Vergabe von Sonderbefugnissen kann jederzeit durch den Innenminister oder den Rat widerrufen werden.

      4.2. Eine regelmäßige Überprüfung der Aktivitäten und Entscheidungen der Moderatoren erfolgt in Abständen von maximal drei Monaten, um Missbrauch zu verhindern und Transparenz zu gewährleisten.


    Regelung der Loot-Verteilung bei Events und Eventkisten in der Kriegsnation Ragnarök

    Prinzip "Wer zuerst kommt, malt zuerst" für Loot bei Events

    • Ablauf der Loot-Verteilung: Bei Events wie Bosskämpfen oder dem öffnen von Kisten gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, malt zuerst.
    • Respektierung dieser Regelung: Die Teilnehmer werden ermutigt, diese Regelung zu respektieren und fair zu sein. Drängeln oder Streitigkeiten um den Loot werden nicht toleriert.
    • Durchsetzung des Prinzips: Sollten Konflikte entstehen, obliegt es den Ratsmitgliedern oder ausgewählten Schiedsrichtern, die Situation zu klären und sicherzustellen, dass das Prinzip eingehalten wird.

    Anklage bei Diebstahl von Loot

    • Anklagevorwurf: Sollte ein Bürger den Verdacht haben, dass ihm sein Loot von einem anderen Bürger während einem Event mutwillig gestohlen wurde, hat er das Recht, diesen Bürger anzuklagen.
    • Erforderliches Beweismaterial: Um eine Anklage vorzubringen, müssen konkrete Beweise wie Aufnahmen oder Zeugenaussagen vorgelegt werden, die den Diebstahl eindeutig belegen.
    • Prüfung der Anklage: Die Anklage wird vom Gericht geprüft, und sollten ausreichende Beweise vorliegen, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet.

    Gemeinschaftliche Verteilung von Farming-Loot

    • Prinzip der Gemeinschaftlichkeit: Loot, der durch Farming von Ressourcen wie Erzen und Holz erworben wird, wird grundsätzlich als gemeinschaftliches Gut betrachtet.
    • Freiwillige Teilung: Die Bürger sind dazu ermutigt, den erbeuteten Loot freiwillig mit anderen Mitgliedern der Gemeinschaft zu teilen, um den gemeinschaftlichen Fortschritt zu fördern und die Ressourcen gerecht zu verteilen. Es ist jedoch keine Pflicht, den Loot zu teilen.

    Titel der Kriegsnation Ragnarök

    Level 1: Krieger

    • Rekrut: Ein neues Mitglied der Armee, das sich noch beweisen muss.
    • Kämpfer: Jemand, der sich im Kampf bewiesen hat und grundlegende Fähigkeiten beherrscht.
    • Veteran: Ein erfahrener Krieger, der in vielen Schlachten gedient hat und seine Fähigkeiten perfektioniert hat.

    Level 2: Kommandanten

    • Leutnant: Ein erfahrener Kämpfer, der die Führung über kleinere Einheiten übernimmt.
    • Hauptmann: Ein erfahrener Leutnant, der größere Einheiten koordinieren und strategische Entscheidungen treffen kann.
    • General: Ein Elite-Kommandant, der große Armeen führen kann und in der Lage ist, komplexe Schlachten zu planen und zu leiten.
    • Herzog: Ein mächtiger Krieger, der weiß, was es heißt, auf dem Schlachtfeld zu stehen und gemeinsam Seite an Seite zu kämpfen.
    • Baron: Ein angesehener Kommandant, der über bestimmte Gebiete oder Truppenverbände herrscht.

    Level 3: Herrscher

    • Kriegsherr: Ein mächtiger Krieger, der über mehrere Armeen oder ganze Regionen herrscht und eine enorme Autorität besitzt.
    • Ragnarök-Eroberer: Der höchste Rang, reserviert für denjenigen, der die absolute Herrschaft über die Nation Ragnarök erlangt hat und als unumstrittener Führer gilt.

    Level 4: Rat der Weisen

    Dieses Level ist ausschließlich für Ratsmitglieder zugänglich und bietet fünf verschiedene Titel, die vergeben werden können:

    • Weiser des Krieges: Ein Ratsmitglied, das über umfassendes Wissen und Erfahrung im Kriegshandwerk verfügt und bei strategischen Entscheidungen berät.
    • Weiser der Diplomatie: Ein Ratsmitglied, das geschickt in der Kunst der Diplomatie ist und Beziehungen zu anderen Nationen aufbaut und pflegt.
    • Weiser der Ressourcen: Ein Ratsmitglied, das für die effiziente Nutzung und Verwaltung der Ressourcen der Nation zuständig ist.
    • Weiser der Rechtsprechung: Ein Ratsmitglied, das über das Recht und die Ordnung innerhalb der Nation wacht und für die Durchsetzung der Gesetze verantwortlich ist.
    • Weiser der Weisheit: Ein Ratsmitglied, das für die Beratung und Anleitung junger Mitglieder sowie die Förderung von Bildung und Kultur in der Nation zuständig ist.

    Level 5: Gründungsmitglied

    Dieses Level ist ausschließlich für die Gründungsmitglieder von Ragnarök zugänglich. Gründungsmitglieder haben die einzigartige Möglichkeit, sich ihren eigenen Titel frei nach Wahl auszusuchen oder sich sogar einen eigenen individuellen Titel zu verleihen. Diese Titel können persönliche Erfolge, Charaktereigenschaften, Spezialisierungen oder andere bedeutungsvolle Aspekte repräsentieren, die für das jeweilige Gründungsmitglied wichtig sind.

    Gründungsmitglieder haben damit eine besondere Stellung innerhalb der Nation Ragnarök und können ihre einzigartigen Beiträge und Verdienste auf individuelle Weise würdigen.

    Militärische Struktur Ragnaröks

    Hierarchie

    • Bevollmächtigter Oberbefehlshaber (BOB):
      • Im Kriegsfall vom Rat einstimmig gewählt.
      • Verantwortlich für die strategische Führung der Streitkräfte.
    • Gründungsmitglieder:
      • Direkt unter dem BOB.
      • Beraten und unterstützen den BOB in strategischen Entscheidungen.
    • Rat:
      • Führungsgremium der Nation.
      • Unterstützt den BOB bei der Planung und Durchführung von Militäroperationen.

    Einheiten

    • Spezialeinheit R.S.O. (Ragnarök Special Operations):
      • Direkt dem BOB unterstellt.
      • Hochspezialisiert für geheime und kritische Missionen.
      • Farbe: Gelb (Entfällt die Namensfärbungspflicht aufgrund geheimer Tätigkeit).
    • Begleitschaden Trupps (1., 2. und 3. Trupp):
      • Zuständig für Lava Casting, Griefing und Aufklärung.
      • Aufgabe: Feindbekämpfung und -verwirrung durch Umgebungsschäden und Informationsbeschaffung.
      • Taktik: Bei Gefahr fliehen und den Feind durch Lava Casting und gezieltes Griefing aufhalten.
      • Farbe: Hellblau bis Türkis.
    • Schwerer Kampftrupp (1. und 2.):
      • Hochmobile und gut ausgerüstete Kampfeinheiten.
      • Hauptangriffseinheiten für offene Schlachten.
      • Farbe: Rot.
    • Leichter Kampftrupp (1. und 2.):
      • Schnelle Reaktionseinheiten für Aufklärung und schnelle Angriffe.
      • Unterstützt andere Einheiten bei Bedarf.
      • Farbe: Orange.
    • Heimatssicherungs Trupp:
      • Stationärer Verteidigungstrupp für die Hauptstadt und wichtige Städte.
      • Aufgabe: Schutz der Zivilbevölkerung und Infrastruktur bei Angriffen.
      • Farbe: Grün.

    Aufgabenverteilung

    • R.S.O.: Geheime Operationen, Sabotage und Sondermissionen.
    • Begleitschaden Trupps: Unruhestiftung, Feinderkundung und Störmanöver.
    • Kampftrupps: Frontlinienkämpfe, Verteidigung und offensive Operationen.
    • Heimatssicherungs Trupp: Stadtschutz und Verteidigung von strategisch wichtigen Orten.

    Diese Farbgebung dient nicht nur der Identifikation, sondern fördert auch die Einheitlichkeit und Identität der einzelnen Truppen innerhalb der Streitkräfte von Ragnarök. Jede Truppe ist spezialisiert auf ihre Aufgabe und trägt durch ihre spezifische Farbe zur visuellen Unterscheidung bei.

    Wehrpflicht und Gesetze im Kriegsfall

    Wehrpflicht

    Allgemeine Wehrpflicht

    • Jeder fähige Bürger und jede fähige Bürgerin ist verpflichtet, sich für den Wehrdienst zu melden.
    • Der Wehrdienst kann je nach Bedarf entweder aktiv (Fronteinsatz) oder unterstützend sein.

    Dauer des Wehrdienstes

    • Die Dauer des Wehrdienstes wird durch die militärischen Bedürfnisse festgelegt.
    • In Friedenszeiten kann es sich um begrenzte Reservistendienste handeln, während im Kriegsfall die Dauer des Dienstes verlängert werden kann.

    Ausnahmen und Befreiungen

    • Befreiungen von der Wehrpflicht können ausschließlich vom Rat ausgesprochen werden.

    Gesetze im Kriegsfall

    Militärische Gesetze und Verhaltensregeln

    • Disziplin und Gehorsam sind für alle Streitkräfte verpflichtend.
    • Missachtung von Befehlen oder Sabotageakte können schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich Gerichtsverfahren und Strafen.

    Ziviles Verhalten und Einschränkungen

    • Einschränkungen der Bewegungsfreiheit können verhängt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
    • Zivilisten sind angehalten, den Anweisungen der Militär- und Regierungsbehörden zu folgen, um die Effizienz der Kriegsanstrengungen zu gewährleisten.

    Kriegswirtschaft und Ressourcenmanagement

    • Die Regierung kann spezielle Maßnahmen zur Kriegswirtschaft einführen, um Ressourcen für die Streitkräfte zu mobilisieren.

    Kriegsrecht und Rechtsprechung

    • Das Kriegsrecht kann angewendet werden, um schwere Verbrechen und Verstöße während des Krieges zu ahnden.
    • Militärgerichte können für die schnelle und effektive Abwicklung von Fällen eingesetzt werden.

    Kriegsbeute

    • Im Falle eines Sieges und bei der Eroberung von Feindesgebieten dürfen Soldaten der Kriegsnation Ragnarök die Ausrüstung besiegter Gegner übernehmen, sofern diese besser ist als ihre eigene.
    • Jegliche Kriegsbeute und eroberte Ausrüstung muss nach dem Kampf in einem separaten Lager in der Nation gelagert werden, um ihren monetären und strategischen Wert zu erhalten und zu nutzen.
    • Soldaten sind verantwortlich für die korrekte und sichere Lagerung der erbeuteten Ausrüstung nach einem Kampf.

    Verhalten der Soldaten im Kampf

    • Respekt und Kooperation: Soldaten sollen ihre Verbündeten respektieren und zusammenarbeiten, um gemeinsame Ziele zu erreichen.
    • Kommunikation und Koordination: Soldaten sollen effektiv kommunizieren und sich koordinieren, um taktische Manöver und Operationen durchzuführen.
    • Solidarität und Einsatzbereitschaft: Soldaten sollen sich solidarisch zeigen und ihr Bestes geben, um die Sicherheit und den Erfolg ihrer Verbündeten zu gewährleisten.
    • Rückhalt und Unterstützung: Soldaten sollen ihren Kameraden beistehen und ihnen in schwierigen Situationen zur Seite stehen.

    Das Verhalten der Soldaten im Kampf trägt maßgeblich zur Stärkung der Allianzen bei und fördert das Vertrauen zwischen den verbündeten Streitkräften. Die Zusammenarbeit und Solidarität im Kampf sind entscheidend für den Erfolg der Operationen.

    Baustandards der Kriegsnation Ragnarök

    Materialien für Hausfassaden

    Alle Hausfassaden müssen aus Schwarz-Eichen, Eichen oder Fichtenholz erbaut sein. Diese Holzarten wurden aufgrund ihrer Robustheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber den klimatischen Bedingungen der Region ausgewählt. Schwarz-Eichen und Eichen sind besonders langlebig und bieten einen hervorragenden Schutz vor den Elementen. Fichtenholz ist leicht verfügbar und dennoch strapazierfähig.

    Dächer

    Die Dächer müssen aus gewachsten oder oxidierten Kupferteilen und/oder Mangroven oder Akazien Holzarten bestehen. Diese Materialien wurden gewählt, um den Gebäuden ein rustikales und dennoch haltbares Aussehen zu verleihen. Gewachstes Kupfer schützt das Dach vor Korrosion und Verwitterung, während oxidiertes Kupfer eine natürliche Patina entwickelt, die das Erscheinungsbild der Gebäude im Einklang mit der umgebenden Landschaft hält.

    Baubemessungen

    Die genauen Maße der Gebäude sind den Baumeistern überlassen, um den architektonischen Stil der Stadt und ihrer Umgebung zu bewahren. Bei größeren Bauprojekten ist jedoch die Zustimmung des Rates erforderlich. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass neue Bauvorhaben die ästhetik und die strukturelle Integrität der Stadt und ihrer Außenposten respektieren und unterstützen.

    Bauten unter der Erde

    Bauten unter der Erde können von diesen Regelungen abweichen, solange sie Außenstehenden nicht zu sehr ins Auge fallen oder vom Rat abgesegnet wurden. Dies ermöglicht es den Bewohnern, unterirdische Strukturen für spezielle Zwecke zu errichten, ohne die äußere ästhetik der Stadt zu beeinträchtigen.

    Unterstützung der Ambitionen der Mitglieder

    Die Kriegsnation Ragnarök unterstützt die Ambitionen ihrer Mitglieder. Mitglieder können beim Rat ein Gesuch um Förderung für Baumaterialien einreichen, um ihre Bauprojekte zu realisieren und die Weiterentwicklung der Gemeinschaft voranzutreiben.

    Einheitlichkeit und Langlebigkeit

    Diese Regelungen wurden eingeführt, um die architektonische Einheitlichkeit und Langlebigkeit der Stadt Ragnarök und ihrer Außenposten zu fördern. Die Materialien wurden aufgrund ihrer Verfügbarkeit, ästhetik und Widerstandsfähigkeit gegenüber den örtlichen klimatischen Bedingungen ausgewählt. Die überwachung durch den Rat gewährleistet, dass die Stadtentwicklung in Einklang mit den gemeinsamen Interessen und der kulturellen Identität der Kriegsnation Ragnarök erfolgt.

    Diese Klausel gilt nur für die Hauptstadt der Kriegsnation Ragnarök

    Die Lehensklausel der Kriegsnation Ragnarök

    I. Voraussetzungen für die Ernennung zum Lehnsherren

  • Mindestlevel: Ein Mitglied der Kriegsnation Ragnarök kann ab Level 2 zum Lehnsherren ernannt werden.
  • Ehrenhafter Ruf: Das Mitglied muss einen ehrenhaften Ruf besitzen, der durch tapfere Taten und Loyalität zur Kriegsnation Ragnarök erworben wurde.
  • Anfrage und Gesuch:
  • Anfrage des Mitglieds: Das Mitglied kann selbst einen Antrag auf Ernennung zum Lehnsherren beim Rat stellen.
  • Gesuch des Rats: Der Rat kann auch von sich aus ein Mitglied zum Lehnsherren ernennen, wenn dieses besondere Verdienste gezeigt hat.
  • II. Prozess der Ernennung

  • Antragstellung: Das interessierte Mitglied stellt einen schriftlichen Antrag beim Rat, in dem es seine Verdienste und die Gründe für die Ernennung darlegt.
  • Prüfung durch den Rat: Der Rat prüft den Antrag und bewertet die Eignung des Mitglieds. Dabei werden insbesondere die bisherigen Taten und der Ruf des Mitglieds berücksichtigt.
  • Gesuch des Rats: Wenn der Rat von sich aus ein Mitglied zum Lehnsherren ernennen möchte, wird das Mitglied offiziell benachrichtigt und erhält die Möglichkeit, die Ernennung anzunehmen oder abzulehnen.
  • Ernennung: Nach positiver Prüfung wird das Mitglied offiziell zum Lehnsherren ernannt. Diese Ernennung wird in einer feierlichen Zeremonie durchgeführt, bei der der Lehnsherr seinen Eid der Treue und des Schutzes schwört.
  • III. Vergabe von Land

  • Zuweisung des Lehens: Jeder Lehnsherr erhält ein Stück Land, dessen Größe und Lage vom Rat bestimmt wird. Die Vergabe erfolgt basierend auf der bisherigen Leistung und dem Level des Mitglieds.
  • Landnutzung: Der Lehnsherr hat das Recht, das ihm zugewiesene Land nach eigenem Ermessen zu nutzen, zu bebauen und zu verwalten, solange dies im Einklang mit den Gesetzen und dem Wohl der Kriegsnation Ragnarök steht.
  • Pflichten des Lehnsherren: Der Lehnsherr ist verpflichtet, das Land zu schützen, es wirtschaftlich zu nutzen und die darauf lebenden Menschen zu unterstützen und zu verteidigen.
  • Steuern und Abgaben: Der Lehnsherr muss regelmäßige Abgaben an die Kriegsnation leisten, deren Höhe vom Rat festgelegt wird. Diese Abgaben dienen der Unterstützung der gesamten Nation und ihrer Verteidigung.
  • IV. Rechte und Pflichten der Lehnsherren

  • Verwaltungsrechte: Der Lehnsherr hat das Recht, sein Lehen zu verwalten, lokale Gesetze zu erlassen und die Einhaltung dieser Gesetze zu überwachen.
  • Militärische Pflichten: Im Falle eines Krieges ist der Lehnsherr verpflichtet, Männer und Ressourcen für die Verteidigung der Nation bereitzustellen.
  • Beratung des Rats: Lehnsherren haben das Recht und die Pflicht, den Rat bei wichtigen Entscheidungen zu beraten und ihre Meinung zu äußern.
  • Wahrung der Ehre: Lehnsherren müssen stets ehrenhaft handeln und die Werte der Kriegsnation Ragnarök verteidigen und fördern.
  • V. Entzug des Lehnsherrenstatus

  • Gründe für den Entzug: Der Status des Lehnsherren kann entzogen werden bei:
  • Ehrenloses Verhalten: Handlungen, die die Ehre des Lehnsherren und der Kriegsnation Ragnarök verletzen.
  • Pflichtverletzung: Vernachlässigung der Pflichten gegenüber dem Lehen und der Nation.
  • Missbrauch der Macht: Unrechtmäßiger oder tyrannischer Gebrauch der verliehenen Macht.
  • Anhörung: Vor dem Entzug des Status wird der betroffene Lehnsherr angehört. Der Rat führt eine gründliche Untersuchung durch und gibt dem Lehnsherren die Möglichkeit, sich zu verteidigen.
  • Entscheidung des Rats: Nach der Anhörung und Untersuchung entscheidet der Rat über den Entzug des Lehnsherrenstatus. Diese Entscheidung ist endgültig und bindend. Rückgabe des Lehens: Im Falle des Entzugs muss der Lehnsherr das ihm zugewiesene Land zurückgeben. Alle Rechte und Privilegien, die mit dem Lehen verbunden sind, erlöschen.
  • VI. Schlusswort

    Die Lehensklausel der Kriegsnation Ragnarök soll die Tapferkeit und Treue unserer Mitglieder belohnen und ihre Verantwortung gegenüber der Nation stärken. Möge sie dazu beitragen, den Zusammenhalt und die Stärke unserer Gemeinschaft zu fördern und den Geist der Ehre und Tapferkeit in unserer Nation zu bewahren und zu fördern.

    Ehrenhafte Duell-Klausel der Kriegsnation Ragnarök: Eine Option zur Konfliktlösung

    Im Angesicht der heiligen Werte der Ehre, Tapferkeit und Gerechtigkeit, wie sie seit jeher in den Reihen der Kriegsnation Ragnarök geachtet und verteidigt werden, sei hiermit die folgende Duell-Klausel festgelegt, um Streitigkeiten zwischen edlen Kriegern in angemessener und ehrenhafter Weise beizulegen. Es ist jedoch von größter Wichtigkeit, diese Klausel klar von den bindenden Gesetzen und Pflichten der Nation zu unterscheiden, da sie eine vollständig optionale Methode zur Streitbeilegung darstellt.

    Natur und Wesen der Duell-Klausel

    Die Ehrenhafte Duell-Klausel wurde eingeführt, um edlen Kriegern die Möglichkeit zu bieten, ihre Streitigkeiten in einer Weise zu lösen, die den höchsten Prinzipien der Ehre, Tapferkeit und Gerechtigkeit entspricht. Sie dient als ergänzendes Mittel zur Konfliktlösung, das neben den regulären und gesetzlich festgelegten Methoden existiert. Diese Klausel deckt Situationen ab, in denen persönliche Ehre und moralische Prinzipien auf dem Spiel stehen, die durch reguläre Verfahren nicht vollständig adressiert werden können.

    Freiwilligkeit

    Die Teilnahme an einem Duell gemäß dieser Klausel ist vollkommen freiwillig. Kein Krieger darf gezwungen werden, diese Methode zur Streitbeilegung zu wählen. Sollte ein Krieger die Teilnahme ablehnen, wird der Konflikt auf alternative, formellere Weise gelöst, ohne dass die Ehre des Ablehnenden in Frage gestellt wird. Es steht jedem Mitglied der Kriegsnation Ragnarök frei, sich für andere Wege der Konfliktlösung zu entscheiden.

    Ergänzende Natur

    Die Duell-Klausel ergänzt die bestehenden Gesetze und Pflichten, ersetzt diese jedoch nicht. Sie bietet eine zusätzliche Option für diejenigen, die ihre Ehre durch ein ehrenvolles Duell verteidigen oder wiederherstellen möchten. Alle gesetzlichen Regelungen und Verpflichtungen bleiben unberührt und haben stets Vorrang. In Konfliktfällen, die sowohl die Duell-Klausel als auch reguläre Gesetze betreffen, werden die gesetzlichen Regelungen vorrangig behandelt.

    Gesetzliche Unabhängigkeit

    Die Durchführung eines Duells gemäß dieser Klausel hat keine rechtlichen Auswirkungen auf die formalen Urteile und Entscheidungen der Kriegsnation. Ein Duell kann weder als rechtliches Mittel zur Bestrafung noch als Ersatz für gerichtliche Verfahren dienen. Die moralischen und sozialen Auswirkungen des Duells bleiben jedoch im persönlichen und ehrenhaften Bereich der beteiligten Krieger.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Obwohl der Schiedsrichter des Duells, ein Mitglied des Rates oder ein ernannter Edelmann, für die Fairness des Duells sorgt, hat seine Entscheidung keine rechtliche Bindung außerhalb des Rahmens des Duells selbst. Alle Beteiligten akzeptieren, dass die Entscheidungen und Ergebnisse des Duells rein ehrenhafter Natur sind. Sollte eine Partei die Entscheidung des Schiedsrichters nicht akzeptieren, bleibt dies ohne rechtliche Konsequenzen, kann jedoch die Ehre und den Ruf der betreffenden Partei beeinflussen.

    Primäre Verpflichtungen

    Alle Krieger der Kriegsnation Ragnarök bleiben an ihre primären Verpflichtungen und Pflichten, wie sie in den Gesetzen und Regelwerken der Nation festgelegt sind, gebunden. Die Teilnahme an einem Duell entbindet keinen Krieger von seinen gesetzlichen Pflichten. Zeitliche Kollisionen zwischen Duell und Pflichten sind so zu handhaben, dass die primären Verpflichtungen Vorrang haben.

    Ehrenhafter Kampf

    Die Duell-Klausel stellt sicher, dass der Kampf auf einem ehrenhaften Niveau geführt wird. Dies bedeutet, dass die Ehre des Einzelnen sowie der Kriegsnation gewahrt bleibt und keine Handlungen im Duell unternommen werden, die gegen die Grundprinzipien der Nation verstoßen. Der Schiedsrichter achtet darauf, dass diese Prinzipien während des gesamten Duells eingehalten werden.

    Antragsverfahren

    Ein Duell kann nur initiiert werden, nachdem alle friedlichen Lösungsversuche ausgeschöpft wurden. Ein schriftlicher Antrag muss beim Rat der Kriegsnation eingereicht werden, der den Grund des Streits und die Forderung nach Satisfaktion klar darlegt. Der Rat entscheidet, wann alle friedlichen Lösungen als erschöpft gelten, basierend auf festgelegten Kriterien wie Vermittlungsversuchen und Schlichtungsverhandlungen.

    Genehmigung und Durchführung

    Der Rat prüft den Antrag und genehmigt das Duell, sofern es als ehrenhaft und gerechtfertigt erachtet wird. Die Durchführung des Duells erfolgt nach den festgelegten Regeln und unter der Aufsicht eines Schiedsrichters. Der Rat behält sich das Recht vor, ein Duell abzulehnen, wenn es den Prinzipien der Ehre und Gerechtigkeit widerspricht.

    Wahl der Waffen

    Beide Parteien einigen sich auf die Wahl der Waffen, die in übereinstimmung mit den Traditionen und dem Stand der Krieger angemessen sind. Kann keine Einigung erzielt werden, bestimmt der Rat die Waffen. Sollte eine Partei mit der Entscheidung des Rates unzufrieden sein, kann sie das Duell ablehnen, ohne dass dies ihre Ehre beeinträchtigt.

    Ort und Zeit

    Der Ort des Duells wird von einem neutralen Mitglied des Rates bestimmt, wobei er darauf achtet, dass die Umgebung würdevoll und sicher ist. Der Zeitpunkt wird so festgelegt, dass beide Parteien ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben. Die Neutralität und Sicherheit des Ortes werden durch die Wahl eines unbeteiligten und respektierten Mitglieds des Rates gewährleistet.

    Unparteiische Beobachtung

    Ein Mitglied des Rates oder ein von diesem bestimmter Edelmann fungiert als Schiedsrichter und sorgt für einen fairen Verlauf des Duells. Seine Entscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Sollte eine Partei die Entscheidung in Frage stellen, bleibt dies ohne rechtliche Konsequenzen, kann jedoch die Ehre und den Ruf der betreffenden Partei beeinflussen.

    Kampf bis zur Satisfaktion

    Das Duell endet nicht notwendigerweise mit dem Tod eines der Kontrahenten. Es kann durch Aufgabe, Unfähigkeit zur Fortsetzung des Kampfes oder auf Anweisung des Schiedsrichters beendet werden. Die Kriterien für die Beendigung des Duells durch den Schiedsrichter umfassen die offensichtliche überlegenheit eines Kontrahenten, eine ungleiche Fortsetzung des Kampfes oder die Gefahr schwerer Verletzungen. Die Ehre des Unterlegenen bleibt unversehrt, sofern er tapfer gekämpft hat.

    Ehrenvolle Versöhnung

    Nach dem Duell geben sich die Kontrahenten die Hand, ungeachtet des Ausgangs. Dieser Akt der Versöhnung soll die Wiederherstellung der Ehre und den Respekt füreinander symbolisieren. Sollte eine Partei diese Geste der Versöhnung verweigern, bleibt dies ohne rechtliche Konsequenzen, kann jedoch die Ehre und den Ruf der betreffenden Partei beeinträchtigen.

    Dokumentation

    Der Ausgang des Duells und die Umstände werden vom Schiedsrichter dokumentiert und dem Rat vorgelegt. Eine Kopie wird in den Archiven der Kriegsnation aufbewahrt. Diese Dokumentation dient ausschließlich der historischen und ehrenhaften Aufzeichnung und hat keine rechtlichen Auswirkungen.

    Schlusswort

    Die Ehrenhafte Duell-Klausel der Kriegsnation Ragnarök bietet eine einzigartige und respektvolle Methode zur Beilegung von Streitigkeiten, die auf den höchsten Prinzipien der Ehre und des Respekts basiert. Es sei jedoch nochmals betont, dass diese Klausel eine vollständig optionale Ergänzung darstellt und in keiner Weise die bestehenden Gesetze und Pflichten ersetzt oder beeinflusst. Möge sie dazu beitragen, den Geist der Ehre und Tapferkeit in unserer Nation zu bewahren und zu fördern.

    Unternehmensgründung

    Anmeldung und Genehmigung

    • Anmeldung: Jedes neue Unternehmen muss bei der Verwaltung der Kriegsnation Ragnarök registriert werden. Die Anmeldung erfolgt durch Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars, das die Art des Unternehmens, seine Zielsetzung und die voraussichtliche Anzahl der Mitarbeiter beschreibt.
    • Genehmigung: Die Genehmigung zur Unternehmensgründung wird vom Rat der Nation erteilt, nachdem eine umfassende überprüfung der Unternehmensziele und -strukturen stattgefunden hat, um sicherzustellen, dass diese im Einklang mit den nationalen Interessen und gesetzlichen Bestimmungen stehen. Der überprüfungsprozess umfasst eine Analyse der Geschäftspläne und ggf. Interviews mit den Gründern.

    Rechtsform und Struktur

    • Rechtsformen: Unternehmen können als Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gegründet werden. Jede Rechtsform hat spezifische Anforderungen und Vorteile, die bei der Gründung berücksichtigt werden müssen.
    • Unternehmensstruktur: Die Struktur des Unternehmens muss klar definiert und dokumentiert sein. Dies umfasst die Rollen und Verantwortlichkeiten der Führungskräfte sowie die internen Regeln und Richtlinien.

    Anträge auf Grund

    • Grundstücke für Gebäude und Lager: Unternehmen müssen Anträge auf Grundstücke für Firmengebäude oder Lager bei der Verwaltung der Kriegsnation einreichen. Diese Anträge müssen den geplanten Standort und die vorgesehene Nutzung des Grundstücks beschreiben.
    • Nutzung von Lehensherren-Grund: Unternehmen können auch auf dem Grund eines Lehensherren ansiedeln. In diesem Fall müssen sie einen separaten Vertrag mit dem Lehensherren abschließen, der die Bedingungen der Nutzung und etwaige Gebühren regelt.

    Pflichten der Unternehmer

    • Gesetzestreue: Unternehmer sind verpflichtet, sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten, insbesondere in Bezug auf Arbeitsrecht und Umweltvorschriften.
    • Berichterstattung: Unternehmen müssen regelmäßig Berichte über ihre finanzielle Lage, Geschäftsentwicklungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften an die Verwaltung einreichen.
    • Soziale Verantwortung: Unternehmen sollen sich auch sozial engagieren und zur Gemeinschaft beitragen, sei es durch Schaffung von Arbeitsplätzen oder durch Unterstützung sozialer Projekte.

    Kartellrecht

    Verbot von Monopolen und Absprachen

    • Monopolverbot: Das Entstehen von Monopolen und marktbeherrschenden Stellungen, die den Wettbewerb einschränken, ist verboten. Unternehmen, die durch Fusionen oder übernahmen eine marktbeherrschende Stellung erlangen, müssen dies bei der Wettbewerbsbehörde anmelden und eine Genehmigung einholen.
    • Absprachenverbot: Wettbewerbswidrige Absprachen wie Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Produktionsabsprachen oder gemeinsame Boykotts sind verboten. Unternehmen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden mit hohen Geldstrafen belegt und können ihre Geschäftslizenz verlieren.

    überwachung und Durchsetzung

    • Wettbewerbskommission: Eine spezielle Kommission überwacht den Markt und untersucht Fälle von möglichem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder wettbewerbswidrigen Verhaltens. Diese Kommission hat weitreichende Befugnisse zur Durchführung von Untersuchungen und zur Durchsetzung der Kartellgesetze.
    • Sanktionen: Bei Verstößen gegen das Kartellrecht können Sanktionen verhängt werden, die von Geldstrafen über Entzug der Geschäftslizenz bis hin zu strafrechtlichen Verfolgungen reichen. Unternehmen haben das Recht auf eine Anhörung und Verteidigung vor der Kommission.

    Wettbewerbsrecht

    Faire Handelspraktiken

    • Ehrlicher Wettbewerb: Unternehmen müssen fair und ehrlich konkurrieren. Unlautere Geschäftspraktiken wie irreführende Werbung, Verleumdung von Wettbewerbern, Bestechung und Ausnutzung von Marktmacht sind streng verboten.
    • Transparenz: Alle Handelspraktiken müssen transparent sein. Unternehmen sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Informationen über ihre Produkte und Dienstleistungen zu geben.

    Förderung des Wettbewerbs

    • Marktöffnung: Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs, wie transparente Ausschreibungsverfahren und die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), werden gefördert.
    • Innovationsförderung: Unternehmen werden ermutigt, in Forschung und Entwicklung zu investieren, um Innovationen voranzutreiben und den Wettbewerb zu stärken.

    Schutz der Verbraucher

    • Produktsicherheit: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sicher und von hoher Qualität sind. Produkte, die gefährlich oder minderwertig sind, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.
    • Verbraucherrechte: Verbraucher haben das Recht auf vollständige und transparente Informationen über die Produkte und Dienstleistungen, die sie erwerben. Dazu gehören Angaben zu Preis, Qualität, Herkunft und Verwendung.

    Verträge unter Mitgliedern der Nation

    Vertragsfreiheit

    • Freie Vertragswahl: Mitglieder der Nation haben das Recht, Verträge frei auszuhandeln und abzuschließen. Diese Vertragsfreiheit ist jedoch durch die Einhaltung der geltenden Gesetze und der öffentlichen Ordnung begrenzt.
    • Bindende Verträge: Ein unterschriebener Vertrag ist bindend, und beide Parteien sind verpflichtet, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Es gibt keine Schutzvorkehrung gegen vermeintlich "unfaire" Vertragsbedingungen; es liegt in der Verantwortung der Parteien, die Bedingungen vor der Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen und zu verhandeln.

    Vertragserfüllung und Streitbeilegung

    • Pflichten der Vertragspartner: Die Parteien eines Vertrags sind verpflichtet, ihre vertraglichen Pflichten in gutem Glauben zu erfüllen. Dies umfasst die fristgerechte Lieferung von Waren und Dienstleistungen sowie die termingerechte Zahlung von Entgelten.
    • Streitbeilegung: Bei Streitigkeiten über die Erfüllung eines Vertrags können die Parteien die Schlichtung durch das Bürgergericht oder ein spezielles Schiedsgericht beantragen. Diese Gremien bieten eine schnelle und faire Lösung von Vertragsstreitigkeiten.

    Dokumentation und Transparenz

    • Vertragstext: Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden und klar und verständlich formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies umfasst alle wesentlichen Vertragsbestandteile wie Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen, Haftungsfragen und Kündigungsfristen.
    • Vertragsarchivierung: Alle Verträge müssen ordnungsgemäß archiviert und bei Bedarf vorgelegt werden können. Dies dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vertragsbeziehungen.

    Handel mit externen Fraktionen

    Handelsbeschränkungen

    • Kein Handel mit Kriegsfraktionen: Es ist verboten, Handel mit Fraktionen oder deren Mitgliedern zu treiben, mit denen die Kriegsnation Ragnarök im Krieg steht oder die auf der Blacklist der Nation stehen. Diese Regel dient dem Schutz der nationalen Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Nation.
    • Fraktionslose Personen: Handel mit fraktionslosen Personen ist nur gestattet, wenn diese seit mehr als einer Woche fraktionslos sind. Diese Regelung soll verhindern, dass Personen kurzfristig aus Fraktionen austreten, um Handelsbeschränkungen zu umgehen.
    • Ausnahmen: In speziellen Fällen können Ausnahmen von diesem Verbot gemacht werden, wenn dies im Interesse der Kriegsnation liegt und vom Rat der Nation genehmigt wird.
    • Einhaltung der Handelsrichtlinien: Es ist untersagt, durch die Nichtgründung eines Unternehmens die geltenden Handelsvorschriften zu umgehen. Jeglicher Handel, der nicht innerhalb eines registrierten Unternehmens stattfindet, unterliegt denselben Beschränkungen und Steuerregelungen wie Handel innerhalb eines Unternehmens.

    Handelssteuern

    • Neutrale Fraktionen: Für den Handel mit Fraktionen, die neutral zur Kriegsnation Ragnarök stehen, wird eine Steuer von 5% auf den Handelswert erhoben. Diese Steuer dient der Finanzierung öffentlicher Projekte und der Förderung der wirtschaftlichen Stabilität.
    • Verbündete Fraktionen: Für den Handel mit verbündeten Fraktionen, Mitgliedern der Nation oder Vasallenstädten fallen keine Steuern an. Diese Regelung soll die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung zwischen den Verbündeten fördern.

    Handelsverträge

    • Vertragsabschluss: Handelsverträge mit externen Fraktionen müssen schriftlich abgeschlossen und von den zuständigen Behörden beider Parteien genehmigt werden. Diese Verträge sollten die Handelsbedingungen, die gehandelten Waren und Dienstleistungen sowie die Zahlungsmodalitäten klar definieren.
    • überwachung und Durchsetzung: Die Einhaltung der Handelsverträge wird von der Handelskommission der Kriegsnation überwacht. Verstöße gegen die Handelsbedingungen werden streng geahndet, um die Integrität des Handels zu gewährleisten.

    Feiertage der Kriegsnation Ragnarök

    1. Definition und Zweck der Feiertage

    1. Feiertage sind besondere Tage, die an bedeutende Ereignisse und Errungenschaften der Kriegsnation Ragnarök sowie ihrer regionalen Strukturen erinnern.
    2. Sie dienen der Förderung des Zusammenhalts, der Traditionen und der kulturellen Identität der Nation.

    2. Offizielle Feiertage

    3. Gestaltung der Feiertage

    1. Die Organisation der Feierlichkeiten obliegt dem Innenministerium, das in Zusammenarbeit mit den Zweigstellen und dem Unterhaus der Bürgervertreter spezifische Pläne ausarbeitet.
    2. Mitglieder und Zweigstellen werden dazu ermutigt, eigene Events oder Aktivitäten im Geiste der Feiertage zu organisieren.

    4. Sonderregelungen an Feiertagen

    1. Während offizieller Feiertage sind alle Mitglieder dazu aufgerufen, auf Konflikte zu verzichten und sich friedlichen Aktivitäten zu widmen.
    2. Friedensphasen oder temporäre Waffenstillstände können für die Dauer des Feiertags ausgerufen werden.

    5. Ergänzung weiterer Feiertage

    1. Vorschläge für neue Feiertage können von Mitgliedern, Zweigstellen oder dem Regierungsrat eingereicht werden.
    2. Über die Einführung eines neuen Feiertags entscheidet der Regierungsrat per Mehrheitsbeschluss.

    Allgemeine Informationen

    • Sollte in diesem Gesetzestext von dem "Rat" ohne genauere Definition gesprochen werden, so ist das Geschriebene auf den politischen Rat zu beziehen.

    Interessensicherungsklausel (ISK)

  • Jegliche Bestimmungen, änderungen, beschlüsse im Zusammenhang mit jeglicher ISK muss einstimmig im Rat beschlossen und abgesegnet werden.

  • Staatsfeinde:

    • Erklärung zum Staatsfeind: Der Rat Ragnaröks kann bei einstimmiger Abstimmung ein Individuum zum Staatsfeind erklären. In dem Moment, in dem dies passiert, erlöschen jegliche Menschenrechte sowie Rechte, die durch jegliche Gesetzestexte Ragnaröks versichert werden, für diese Person. Sie ist mit anderen Worten vogelfrei.

    Interessensicherungs Klausel Nr. 2

    • Ernennung eines Alleinherrschers: Im Falle einer Bedrohung der Interessen Ragnaröks, der nicht mit konventionellen Mitteln entgegengewirkt werden kann, ist es den Ratsmitgliedern erlaubt, einstimmig einen vorübergehenden Alleinherrscher zu ernennen. Dieser wird mit allen Sondervollmachten ausgestattet, die der Rat vergeben kann.
    • Rückgabe der Sondervollmachten: Sobald die Bedrohung beseitigt ist, muss der Bevollmächtigte seine Sondervollmachten umgehend abtreten. Sollte dies nicht passieren, kann der Rat zu drastischen Maßnahmen greifen, um den Bevollmächtigten aus seinem Amt zu entfernen. Weitere Schritte können eingeleitet werden.

    Interessenssicherungsklausel Nr. 3

    Notstandsdeklaration:

    • Erklärung des Notstands: Im Falle einer außergewöhnlichen Krise, die die Existenz oder Integrität Ragnaröks bedroht (z.B. große Naturkatastrophen, schwere wirtschaftliche Zusammenbrüche oder extreme innere Unruhen), kann der Rat einstimmig einen Notstand erklären. Diese Erklärung ist sofort wirksam und hat Vorrang vor allen anderen Gesetzesbestimmungen und Regelungen.
    • Maßnahmen im Notstand: Während eines Notstands können spezielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Stabilität und Sicherheit Ragnaröks ergriffen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
      • Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Individuen
      • Kontrolle und Umleitung von Ressourcen
      • Einführung temporärer Regeln zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
    • Dauer und überprüfung des Notstands: Ein Notstand ist nur für die Dauer der Krise gültig und muss spätestens nach drei Monaten von den Ratsmitgliedern überprüft werden. Eine Verlängerung der Notstandsmaßnahmen ist nur durch eine weitere einstimmige Entscheidung des Rates möglich.

    Interessenssicherungsklausel Nr. 4

    Erweiterte Befugnisse des Alleinherrschers:

    • Speziellen Notfallbefugnisse: Im Falle der Ernennung eines Alleinherrschers (ISK Nr. 2) können zusätzliche Befugnisse gewährt werden, die über die regulären Sondervollmachten hinausgehen. Diese können umfassen:
      • Notfallverordnungen zur direkten Verwaltung von Krisensituationen
      • Ermächtigung zur Einsetzung von Notfallkommissionen oder Spezialkräften
      • Vorübergehende Einschränkung oder Aussetzung bestimmter Rechts- oder Verfassungsregelungen
    • Transparenz und Kontrolle: Um Missbrauch der erweiterten Befugnisse zu verhindern, muss der Alleinherrscher dem Rat auf Anfrage des Rates über die ausgeübten Befugnisse und Maßnahmen Bericht erstatten. Der Rat behält sich das Recht vor, diese Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

    Interessenssicherungsklausel Nr. 5

    Ausnahmezustandsregelung:

    • Erklärung des Ausnahmezustands: Wenn außergewöhnliche Umstände wie ein bewaffneter Angriff, ein terroristischer Akt oder eine andere akute Bedrohung für die nationale Sicherheit eintreten, kann der Rat ohne Verzögerung einen Ausnahmezustand ausrufen. Der Ausnahmezustand ist darauf ausgerichtet, rasch und effektiv auf akute Bedrohungen zu reagieren und hat Vorrang vor allen anderen Vorschriften.
    • Rechte und Freiheiten im Ausnahmezustand: Im Ausnahmezustand können grundlegende Rechte und Freiheiten temporär eingeschränkt werden, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten. Diese Einschränkungen müssen jedoch verhältnismäßig und auf das notwendige Maßbeschränkt sein.
    • Rechenschaftspflicht und Aufhebung: Der Rat ist verpflichtet, die Ausrufung und Durchführung des Ausnahmezustands regelmäßig zu überprüfen und den Zeitpunkt der Aufhebung festzulegen. Der Ausnahmezustand darf nur so lange aufrechterhalten werden, wie es die Situation erfordert.

    Interessenssicherungsklausel Nr. 6

    Beteiligung an Krisenmanagement:

    • Krisenmanagementkomitee: Zur effektiven Handhabung von Not- und Ausnahmezuständen wird ein Krisenmanagementkomitee eingerichtet. Dieses Komitee besteht aus ausgewählten Ratsmitgliedern sowie Experten auf relevanten Gebieten. Es ist für die Planung, Koordination und Umsetzung der Maßnahmen während der Krise zuständig.
    • Entscheidungsfindung im Krisenfall: Entscheidungen des Krisenmanagementkomitees haben Vorrang und können nicht durch andere gesetzliche Regelungen oder Verfahren außer Kraft gesetzt werden. Das Komitee berichtet regelmäßig an den Rat und informiert die öffentlichkeit über wesentliche Entwicklungen und Maßnahmen.

    Interessenssicherungsklausel Nr. 7

    Verantwortlichkeit und Haftung:

    • Haftung im Notfall: Personen, die im Rahmen der ISK Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5 oder Nr. 6 handeln, sind gegenüber dem Rat und der öffentlichkeit für ihre Handlungen verantwortlich. Die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Standards muss gewährleistet sein.
    • Rechtsmittel: Trotz der Notfallmaßnahmen und der erhöhten Befugnisse bleibt das Recht auf überprüfung und rechtliche Nachvollziehbarkeit erhalten. Individuen und Organisationen können Beschwerden und rechtliche Schritte gegen Maßnahmen einlegen, die ihrer Ansicht nach über das notwendige Maßhinausgehen.

    Interessenssicherungsklausel Nr. 8

    Einschränkungen der individuellen Rechte:

    • Temporäre Rechteinschränkungen: Während eines Notstands oder Ausnahmezustands können die Rechte einzelner Personen vorübergehend eingeschränkt werden. Dazu gehören:
      • Bewegungsfreiheit: Einschränkung der Reisefreiheit oder Ausgangssperren können verhängt werden.
      • Versammlungsfreiheit: Versammlungen und öffentliche Veranstaltungen können limitiert oder verboten werden, um die öffentliche Ordnung zu gewährleisten.
      • Kommunikationskontrolle: Kontrolle oder Einschränkung der Nutzung von Kommunikationsmitteln (Discord channel) kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit durchgeführt werden.
    • Rechtsmittel und überprüfung: Personen, deren Rechte eingeschränkt werden, haben das Recht, sich über die Maßnahmen zu beschweren. Der Rat muss innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine überprüfung der Beschwerde durchführen und eine Entscheidung treffen.

    Interessenssicherungsklausel Nr. 9

    Erklärung und Handhabung von Staatsfeinden:

    • Rechte von Staatsfeinden: Sobald eine Person vom Rat als Staatsfeind erklärt wird, erlischt jeglicher rechtlicher Schutz und jegliche Menschenrechte für diese Person. Dies umfasst:
      • Schutz vor Verfolgung: Staatsfeinde sind von allen rechtlichen Schutzmechanismen ausgeschlossen.
      • Haftungsansprüche: Staatsfeinde können keiner rechtlichen Haftung für von ihnen begangene Taten unterworfen werden, die im Kontext ihrer Status als Staatsfeind stehen.
    • Prozess und überprüfung: Vor der Erklärung als Staatsfeind muss ein transparentes Verfahren stattfinden, das sicherstellt, dass alle relevanten Beweise und Argumente angehört werden. Staatsfeinde haben das Recht, gegen ihre Erklärung Einspruch zu erheben und eine überprüfung durch den Rat zu beantragen.

    Interessenssicherungsklausel Nr. 10

    Sonderregelungen für Beamte und Führungspersonen:

    • Verantwortlichkeiten und Haftung: Beamte und Führungspersonen, die im Rahmen von Notstands- oder Ausnahmezustandsmaßnahmen handeln, sind besonders verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften. Im Falle von Missbrauch oder Fehlverhalten können sie:
      • Disziplinarische Maßnahmen: Entlassen oder strafrechtlich verfolgt werden.
      • Verantwortlich gemacht werden: Für Schäden oder Verluste, die durch ihre Handlungen verursacht wurden.
    • Schutz und Immunität: Beamte und Führungspersonen genießen im Allgemeinen Schutz vor persönlichen Haftungen, wenn sie im Einklang mit den geltenden Notfallvorschriften handeln. Dieser Schutz gilt jedoch nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten.

    Interessenssicherungsklausel Nr. 11

    Ereignisse und Haftung von Zivilpersonen:

    • Zivilpersonen im Krisenfall: Zivilpersonen können gezwungen werden, bestimmte Aufgaben oder Pflichten im Rahmen der Krisenbewältigung zu übernehmen, wie etwa:
      • Zwangsarbeit: Im Rahmen von Notfallmaßnahmen können Zivilpersonen verpflichtet werden, bestimmte Arbeiten zu leisten.
      • Zwangsmaßnahmen: Personen können zur Unterstützung von Sicherheitsmaßnahmen oder zur Einhaltung von Notstandsvorschriften angewiesen werden.
    • Schutz von Zivilpersonen: Im Rahmen solcher Maßnahmen muss darauf geachtet werden, dass die Belastungen für die betroffenen Personen minimiert und ihre grundlegenden Bedürfnisse gewahrt werden. Bei übermäßigen oder ungerechtfertigten Anforderungen haben Zivilpersonen das Recht auf Entschädigung und rechtlichen Schutz.

    Interessenssicherungsklausel Nr. 12

    überwachung und Kontrolle von Personen:

    • überwachungsmaßnahmen: Im Rahmen der Krisenbewältigung kann die überwachung von Personen, die als verdächtig gelten oder als Bedrohung eingestuft werden, durchgeführt werden. Diese überwachung kann beinhalten:
      • überwachung der Kommunikation: Erfassung und Kontrolle von Kommunikationsmitteln.
      • Physische überwachung: Beobachtung und überprüfung von Bewegungen und Aktivitäten.
    • Rechte und Schutz: Personen, die überwacht werden, haben das Recht, über die Gründe und den Umfang der überwachung informiert zu werden. Die überwachung muss verhältnismäßig und auf das notwendige Maßbeschränkt sein.

    Interessenssicherungsklausel Nr. 13

    Wiederherstellung von Rechten nach Krisen:

    • Wiederherstellung der Rechte: Nach Beendigung eines Notstands oder Ausnahmezustands müssen die Rechte von Einzelpersonen, die vorübergehend eingeschränkt waren, umgehend wiederhergestellt werden.
      • Wiedereinsetzung: Personen, deren Rechte eingeschränkt wurden, müssen die vollständige Wiederherstellung ihrer Rechte und Freiheiten erhalten.
      • Entschädigung: Personen, die durch die Notstandmaßnahmen Nachteile oder Schäden erlitten haben, können Anspruch auf Entschädigung haben.
    • überprüfung und Anfechtung: Es muss ein Mechanismus zur überprüfung und Anfechtung von Maßnahmen eingerichtet werden, durch den Einzelpersonen sicherstellen können, dass ihre Rechte korrekt wiederhergestellt wurden.